Beschluss:
Der Fachausschuss empfiehlt dem Rat den Beschlussvorschlag als Grundsatzbeschluss zu fassen:
Der Rat beschließt grundsätzlich folgende Umsetzung und Vorgehensweise:
1. Die Verwaltung wird beauftragt kommunale Grünflächen, dort wo es fachlich sinnvoll ist, durch Ansaat oder Initialpflanzungen mit ein- und mehrjärigen, standortheimischen Blühpflanzen sukzessive zu versehen.
2. Die Flächen sind möglichst so zu mähen, dass sich die Blütenpflanzen aussamen können und so ihr dauerhafte Erhaltung auch ohne Neueinsaat möglich ist.
Zur Abmagerung der Flächen und Verbesserung des Aufwuchses durch Aussaat ist dort, wo es fachlich sinnvoll ist, auf den Einsatz eines Mulchmähers zu verzichten. Weiterhin sind Blüh- und Altgrasstreifen stellenweise stehen zu lassen und große Wiesenflächen in Teilflächen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu mähen.
3. Kommunale Wegseitenränder an Feld- und Wirtschaftswege werden sukzessive in ihrer Funktion für Natur- und Artenschutz revitalisiert. Je nach der standörtlichen Eignung sind sie künftig mit standortheimischen Gehölzen zu bepflanzen, der natürlichen Sukzession zu überlassen oder mit standortheimischen, mehrjährigen Blütenpflanzen einzusäen.