a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
b) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 36. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Ortslage Bilm der Stadt Sehnde beschlossen. Die Bereiche in der Ortslage Bilm, die mit der 36. Änderung eine neue Darstellung erhalten, sind dem anliegenden Auszug des Flächennutzungsplans zu entnehmen.