a) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu b) zu fassen.
b) Der Rat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2015 in der, mit der Beschlussvorlage Nr. 2015/0220 vorgelegten Fassung.