a)Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
b)Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
1) Beschlüsse zu Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung nach § 3 (1) und (2) und § 4 (2) BauGB:
Bürger/in: Fr. Kiehn, Sehnde
-Schreiben/E-Mail vom 15.01.2016
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Fr. Kiehn / Fr. Teich wird zugestimmt.
Bürger/in: Fr. Busche, Sehnde
-Schreiben/E-Mail vom 19.04.2016
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Fr. Busche wird zugestimmt.
TÖB: aha, Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover
-Schreiben/E-Mail vom 29.04.2016
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen des Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover, wird zugestimmt.
TÖB: Deutsche Telekom Technik GmbH
-Schreiben/E-Mail vom 02.05.2016
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen der Hannoverschen Verkehrsbetriebe wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
-Schreiben/E-Mail vom 03.05.2016
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie wird zugestimmt.
TÖB: Region Hannover, Team Städtebau
-Schreiben/E-Mail vom 26.04.2016
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Region Hannover, Team Städtebau, wird zugestimmt.
2) Satzungsbeschluss:
Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 311 „Feldstraße/Teichstraße“ als Satzung und die Begründung dazu sowie die 14. Berichtigung des Flächennutzungsplans.