a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
b) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 917 „Kreuzstraße“ im Ortsteil Bilm der Stadt Sehnde mit erweiterten Geltungsbereich beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst den in der Anlage dargestellten Bereich.