TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 10.11.2016 |
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SI/2016/362 |
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Ö 3 |
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Mitteilungen des Bürgermeisters |
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Ö 4 |
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Berichte der Ausschussvorsitzenden und der Mitglieder sonstiger Gremien |
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Ö 5 |
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Anfragen des Rates an die Verwaltung |
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Ö 6 |
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Gleichstellungsbericht gemäß § 9 Abs. 7 NKomVG |
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2016/0013 |
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Ö 7 |
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Ausschreibung der WahlbeamtInnenstelle auf Zeit, hier: Erste Stadträtin/Erster Stadtrat |
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2016/0040 |
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Ö 8 |
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Zustimmung über die Annahme von angebotenen Spenden im Haushaltsjahr 2016 |
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2016/0018 |
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Ö 9 |
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Anpassung der Verbandsumlage der Volkshochschule Ostkreis Hannover |
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2016/0019 |
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Ö 10 |
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Aktuelle Situation Hortangebot und Erweiterung der Hortplätze in Höver zum Schuljahr 2017/2018 |
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2016/0030 |
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Ö 11 |
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38. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Keramische Hütte" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise
- Feststellungsbeschluss |
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2016/0022 |
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Ö 11.1 |
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38. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Keramische Hütte" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise
- Feststellungsbeschluss |
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2016/0022-1 |
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Ö 12 |
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39. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Kleines Öhr" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise
- Feststellungsbeschluss |
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2016/0023 |
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Ö 13 |
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Bebauungsplan Nr. 353 "Kleines Öhr" mit Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise
- Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung nach§ 3 (2) BauGB und
die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB in Verbindung mit § 4a (3) BauGB |
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2016/0024 |
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Ö 14 |
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Bebauungsplan Nr. 312 "Ortskern Neu", 5. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss mit neuem Geltungsbereich |
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2016/0025 |
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Ö 15 |
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Qualifizierter Mietspiegel für die Stadt Sehnde nach § 558d Abs. 2 BGB
hier: Qualifizierter Mietspiegel 2017 |
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2016/0026 |
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Ö 16 |
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Hauptsatzung - § 12 Bekanntmachungen |
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2016/0039 |
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Ö 17 |
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Antrag der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 15.11.2016
hier: Änderung der Hauptsatzung |
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2016/0027 |
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Ö 18 |
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Überplanmäßige Auszahlung für die Neubeschaffung von je einem Mannschaftstransportwagen (MTW) für die Ortsfeuerwehren Haimar und Müllingen-Wirringen |
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2016/0028 |
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Ö 19 |
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Zustimmung zu einer außerplanmässigen Aufwendung im Haushaltsjahr 2016;
hier: Schadenersatzforderung aus dem Urteil des Landgerichts Hildesheim zu den Unterhaltungsarbeiten am Gewässer "Schanze" im Ortsteil Haimar
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2016/0029 |
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Ö 20 |
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Anwendung der GemHKVO über den 31.12.2016 gemäß § 63 KomHKVO |
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2016/0035 |
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Ö 21 |
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Kenntnisnahme über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sehnde |
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2016/0036 |
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Ö 22 |
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Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde
hier: Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 und Investitionsplan für den Zeitraum bis 2020;
Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung
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2016/0037 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen. c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse: - Der Rat beschließt gem. §§ 27 und 28 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2020 und den Stellenplan 2017 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung in den der Beschlussvorlage Nr. 2016/0037 beigefügten Fassungen.
- Dem von der Stadtwerke Sehnde GmbH aufgestellte Investitionsplan 2017 für den Bereich Abwasser in Höhe von 4.658.900,00 € wird zugestimmt.
- Der zurzeit gültige Gebührensatz für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt unverändert 0,25 €/qm.
Der Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt 3,55 €/cbm ab dem 1.1.2017. Der Rat beschließt die 12. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Sehnde über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) vom 16.12.1999 in der mit der Beschlussvorlage Nr. 2016/0037 vorgelegten Fassung.
- Die bisher gültigen Gebührensätze im Bereich der dezentralen Abwasserbeseitigung werden beibehalten.
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GREMIUM: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste DATUM: Mi, 07.12.2016 TOP: Ö 12 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen. - Der Rat beschließt gem. §§ 27 und 28 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2020 und den Stellenplan 2017 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung in den der Beschlussvorlage Nr. 2016/0037 beigefügten Fassungen.
- Dem von der Stadtwerke Sehnde GmbH aufgestellte Investitionsplan 2017 für den Bereich Abwasser in Höhe von 4.658.900,00 € wird zugestimmt.
- Der zurzeit gültige Gebührensatz für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt unverändert 0,25 €/qm.
Der Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt 3,55 €/cbm ab dem 1.1.2017. Der Rat beschließt die 12. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Sehnde über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) vom 16.12.1999 in der mit der Beschlussvorlage Nr. 2016/0037 vorgelegten Fassung.
- Die bisher gültigen Gebührensätze im Bereich der dezentralen Abwasserbeseitigung werden beibehalten.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 15.12.2016 TOP: Ö 22 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse: - Der Rat beschließt gem. §§ 27 und 28 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2020 und den Stellenplan 2017 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung in den der Beschlussvorlage Nr. 2016/0037 beigefügten Fassungen.
- Dem von der Stadtwerke Sehnde GmbH aufgestellte Investitionsplan 2017 für den Bereich Abwasser in Höhe von 4.658.900,00 € wird zugestimmt.
- Der zurzeit gültige Gebührensatz für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt unverändert 0,25 €/qm.
Der Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt 3,55 €/cbm ab dem 1.1.2017. Der Rat beschließt die 12. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Sehnde über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) vom 16.12.1999 in der mit der Beschlussvorlage Nr. 2016/0037 vorgelegten Fassung.
- Die bisher gültigen Gebührensätze im Bereich der dezentralen Abwasserbeseitigung werden beibehalten.
Abstimmungsergebnis: 28 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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Ö 23 |
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Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH |
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2016/0038 |
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Ö 24 |
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Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Infrastruktur Sehnde GmbH;
hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss und Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung |
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2016/0041 |
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Ö 25 |
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 -Einbringung- |
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2016/0017 |
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N 26 |
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(nichtöffentlich) |
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N 27 |
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(nichtöffentlich) |
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N 28 |
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(nichtöffentlich) |
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N 29 |
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(nichtöffentlich) |
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