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Tagesordnung - Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung
Gremium: Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung
Datum: Mi, 08.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer im Anbau des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 20.04.2016
SI/2016/367  
Ö 3  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 4  
Anfragen an die Verwaltung    
Ö 5  
Sachstandsbericht zur Sanierung und zum Umbau der KGS Sehnde    
Ö 6  
Sachstandsbericht über die Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadt Sehnde    
Ö 7  
Örtliche Prüfung der Stadtkasse Sehnde für das Haushaltsjahr 2016
Enthält Anlagen
2016/0452  
Ö 8  
Beschlussfassung eines Haushalts-Eckwerteverfahrens zur Aufstellung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017
2016/0448  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienst und Ordnung empfiehlt, den

    Beschluss zu c) zu fassen:

 

b. Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen:

 

c) Der Rat beschließt, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr  

    2017 sowie die Finanzplanung und der Investitionsplan für die Jahre 2018 bis 2020   

    entsprechend der finanziellen Rahmendaten dieser Beschlussvorlage aufzustellen ist. Dabei

    handelt es sich insbesondere um folgende Vorgaben und Finanzziele:

 

-          als Finanzziel wird vorgegeben, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes weniger als
3,0 Mio. €  beträgt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die derzeit bekannten Finanzausgleichszahlungen sowie Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile sich gegenüber der jetzigen Finanzplanung nicht erheblich verringern.

-          als weiteres Finanzziel darf im Finanzhaushalt die Darlehensaufnahme nicht mehr als 4 Mio. € betragen. Die Ausführungen zur jetzigen Finanzplanung gelten analog.

-          für verhaltensbedingte Aufwendungen, wie Energie-, Bewirtschaftungs- und Reinigungskosten etc. werden keine Erhöhungen veranschlagt. Diese Ansätze werden direkt im jeweiligen Produkt veranschlagt und damit nicht mehr über die interne Leistungsverrechnung verteilt. Grundlage hierfür ist der derzeitige Bestand an städtischen Einrichtungen und Gebäuden. Für neue Einrichtungen sind diese Aufwendungen entsprechend zu kalkulieren und zu veranschlagen.

-          Investitionsmaßnahmen werden nur veranschlagt, wenn diese im Investitionsplan veranschlagt sind. Sollten weitere investive Maßnahmen unumgänglich sein, sind diese gegen vorgesehene Investitionen zu tauschen bzw. sind vom Rat zusätzlich zu beschließen. Insgesamt sind auch die bereits veranschlagten Maßnahmen auf ihre Realisierbarkeit hin zu überprüfen.

-          Haushaltsreste und Rückstellungen werden nur noch übertragen bzw. gebildet, wenn hierzu eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung hierzu besteht. Bei Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen; die sich über das Haushaltsjahr hinaus erstrecken, ist zunächst nur der im Haushaltsjahr kassenwirksam werdende Betrag zu veranschlagen. Die für die Folgejahre benötigten Haushaltsmittel sind in der Finanzplanung oder ggf. als Verpflichtungsermächtigung vorzusehen.

 

 

 

 

 

   
    GREMIUM: Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung    DATUM: Mi, 08.06.2016    TOP: Ö 8
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienst und Ordnung empfiehlt, dem Rat den folgenden Beschluss zu fassen:
 

Der Rat beschließt, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr  

2017 sowie die Finanzplanung und der Investitionsplan für die Jahre 2018 bis 2020   

entsprechend der finanziellen Rahmendaten dieser Beschlussvorlage aufzustellen ist. Dabei

handelt es sich insbesondere um folgende Vorgaben und Finanzziele:

 

-          als Finanzziel wird vorgegeben, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes weniger als
3,0 Mio. €  beträgt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die derzeit bekannten Finanzausgleichszahlungen sowie Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile sich gegenüber der jetzigen Finanzplanung nicht erheblich verringern.

-          als weiteres Finanzziel darf im Finanzhaushalt die Darlehensaufnahme nicht mehr als 4 Mio. € betragen. Die Ausführungen zur jetzigen Finanzplanung gelten analog.

-          für verhaltensbedingte Aufwendungen, wie Energie-, Bewirtschaftungs- und Reinigungskosten etc. werden keine Erhöhungen veranschlagt. Diese Ansätze werden direkt im jeweiligen Produkt veranschlagt und damit nicht mehr über die interne Leistungsverrechnung verteilt. Grundlage hierfür ist der derzeitige Bestand an städtischen Einrichtungen und Gebäuden. Für neue Einrichtungen sind diese Aufwendungen entsprechend zu kalkulieren und zu veranschlagen.

-          Investitionsmaßnahmen werden nur veranschlagt, wenn diese im Investitionsplan veranschlagt sind. Sollten weitere investive Maßnahmen unumgänglich sein, sind diese gegen vorgesehene Investitionen zu tauschen bzw. sind vom Rat zusätzlich zu beschließen. Insgesamt sind auch die bereits veranschlagten Maßnahmen auf ihre Realisierbarkeit hin zu überprüfen.

-          Haushaltsreste und Rückstellungen werden nur noch übertragen bzw. gebildet, wenn hierzu eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung hierzu besteht. Bei Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen; die sich über das Haushaltsjahr hinaus erstrecken, ist zunächst nur der im Haushaltsjahr kassenwirksam werdende Betrag zu veranschlagen. Die für die Folgejahre benötigten Haushaltsmittel sind in der Finanzplanung oder ggf. als Verpflichtungsermächtigung vorzusehen.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 23.06.2016    TOP: Ö 6
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

Der Rat beschließt, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr  

2017 sowie die Finanzplanung und der Investitionsplan für die Jahre 2018 bis 2020   

entsprechend der finanziellen Rahmendaten dieser Beschlussvorlage aufzustellen ist. Dabei

handelt es sich insbesondere um folgende Vorgaben und Finanzziele:

 

-          als Finanzziel wird vorgegeben, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes weniger als
3,0 Mio. €  beträgt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die derzeit bekannten Finanzausgleichszahlungen sowie Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile sich gegenüber der jetzigen Finanzplanung nicht erheblich verringern.

-          als weiteres Finanzziel darf im Finanzhaushalt die Darlehensaufnahme nicht mehr als 4 Mio. € betragen. Die Ausführungen zur jetzigen Finanzplanung gelten analog.

-          für verhaltensbedingte Aufwendungen, wie Energie-, Bewirtschaftungs- und Reinigungskosten etc. werden keine Erhöhungen veranschlagt. Diese Ansätze werden direkt im jeweiligen Produkt veranschlagt und damit nicht mehr über die interne Leistungsverrechnung verteilt. Grundlage hierfür ist der derzeitige Bestand an städtischen Einrichtungen und Gebäuden. Für neue Einrichtungen sind diese Aufwendungen entsprechend zu kalkulieren und zu veranschlagen.

-          Investitionsmaßnahmen werden nur veranschlagt, wenn diese im Investitionsplan veranschlagt sind. Sollten weitere investive Maßnahmen unumgänglich sein, sind diese gegen vorgesehene Investitionen zu tauschen bzw. sind vom Rat zusätzlich zu beschließen. Insgesamt sind auch die bereits veranschlagten Maßnahmen auf ihre Realisierbarkeit hin zu überprüfen.

-          Haushaltsreste und Rückstellungen werden nur noch übertragen bzw. gebildet, wenn hierzu eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung hierzu besteht. Bei Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen; die sich über das Haushaltsjahr hinaus erstrecken, ist zunächst nur der im Haushaltsjahr kassenwirksam werdende Betrag zu veranschlagen. Die für die Folgejahre benötigten Haushaltsmittel sind in der Finanzplanung oder ggf. als Verpflichtungsermächtigung vorzusehen.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

29

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 9  
Unterrichtung über die Aufnahme eines Investitionskredites
2016/0451  
N 10     (nichtöffentlich)      
N 11     (nichtöffentlich)      
N 12     (nichtöffentlich)