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Tagesordnung - Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht
Gremium: Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht
Datum: Di, 07.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Die Tagesordnungspunkte 3 bis 10 werden zusammen mit dem Ortsrat Sehnde beraten.

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 19.04.2016
SI/2016/374  
Ö 3  
Flutungsbohrungen im Bergwerk Friedrichshall hier: Vortrag von Herrn Rumphorst, K+S Inaktive Werke    
Ö 4  
Bebauungsplan Nr. 359 "Iltener Straße Südost" und 11. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Enthält Anlagen
2015/0187  
Ö 5  
Bebauungsplan Nr. 301 "Gretenberger Straße/Ladeholzstraße", 5. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
2016/0433  
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 311 "Feldstr./Teichstr.", 2. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
2016/0434  
Ö 7  
38. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Keramische Hütte" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2016/0443  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 352 "Maschwiese Süd" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2016/0442  
Ö 9  
Bebauungsplan Nr. 361 "Birkenweg" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Enthält Anlagen
2016/0441  
Ö 10  
Beschluss über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 359 "Iltener Straße Südost" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
Enthält Anlagen
2016/0465  
Ö 11  
Bebauungsplan Nr. 917 "Kreuzstraße" im Ortsteil Bilm der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2016/0458  
Ö 12  
Einziehung einer Teilfläche der Straße "Wolfeshorn" in Sehnde, Ortsteil Bolzum gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) -Einziehungsbeschluss-
Enthält Anlagen
2015/0274-1  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Bolzum empfiehlt der Beschluß zu d)

b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt den Beschluss zu d)

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d)

d) Der Rat beschließt : Die Teilfläche der gewidmeten Straße „Wolfeshorn“ , Flurstück 305/03 der Flur 3, Gemarkung Bolzum, zur Größe von ca. 24 qm, wird gemäß § 8 NStrG in der zur Zeit gültigen Fassung, als öffentliche Fläche der Gemeindestraße eingezogen, weil diese Teilfläche für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist.

 

 

   
    GREMIUM: Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht    DATUM: Di, 07.06.2016    TOP: Ö 12
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Teilfläche der gewidmeten Straße „Wolfeshorn“ , Flurstück 305/03 der Flur 3, Gemarkung Bolzum, zur Größe von ca. 24 qm, wird gemäß § 8 NStrG in der zur Zeit gültigen Fassung, als öffentliche Fläche der Gemeindestraße eingezogen, weil diese Teilfläche für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 23.06.2016    TOP: Ö 12
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

Der Rat beschließt : Die Teilfläche der gewidmeten Straße „Wolfeshorn“ , Flurstück 305/03 der Flur 3, Gemarkung Bolzum, zur Größe von ca. 24 qm, wird gemäß § 8 NStrG in der zur Zeit gültigen Fassung, als öffentliche Fläche der Gemeindestraße eingezogen, weil diese Teilfläche für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

28

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 13  
Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) Hier: Straße "Teichfeld" im Baugebiet "Kleiner Mühlenberg" im Ortsteil Bolzum der Stadt Sehnde
Enthält Anlagen
2016/0407  
Ö 14  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 15  
Enthält Anlagen
Anfragen an die Verwaltung