a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:
b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:
c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:
1. Beschlüsse zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB:
Bürger/in: Herr F. Meste, Sehnde
- Schreiben/E-Mail vom 30.05.2016
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Einwendungen von Herrn Meste wird zugestimmt. Die Einwendungen werden nicht berücksichtigt.
Bürger/in: Fam. Rübensaat, Sehnde
-Schreiben/E-Mail vom 05.06.2016
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Einwendungen von Fam. Rübensaat wird zugestimmt. Die Einwendungen werden nicht berücksichtigt.
TÖB: Avacon AG - Sarstedt
- Schreiben vom 15.06.2016
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen der Avacon AG wird zugestimmt. Die Anregungen werden berücksichtigt.
TÖB: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
- Schreiben vom 27.06.2016
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen des LBEG wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Hannover
- Schreiben/E-Mail vom 07.06.2016
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen der NLStBV wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise sind berücksichtigt worden.
TÖB: Region Hannover
- Schreiben vom 24.06.2016
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen der Region Hannover wird zugestimmt. Die Anregungen werden berücksichtigt und die Hinweise zur Kenntnis genommen.
2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 353 „Kleines Öhr“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung inkl. Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.