Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Bilm  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsrates Bilm
Gremium: Ortsrat Bilm
Datum: Mi, 02.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus "Zur Linde" Bilm
Ort: Am Denkmal 1, 31319 Sehnde-Bilm

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 21.04.2015
SI/2015/287  
Ö 2.1  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 14.10.2015
SI/2015/334  
Ö 3  
Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung    
Ö 4  
Bebauungsplan Nr. 916 "Vor den Bilmer Mühlen" im Ortsteil Bilm der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
2015/0331  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Bilm empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, die

folgenden Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

1. Beschlüsse zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB:

 

Bürger/in: H. Bettmann

-    Schreiben vom 02.07.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen und Anregungen des Herrn Bettmann wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und die Anregungen werden nicht berücksichtigt.

 

 

TÖB: Bundesnetzagentur

-    Schreiben vom 29.05.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Bundesnetzagentur wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

 

TÖB: Deutsche Telekom Technik GmbH

-    Schreiben vom 09.06.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

TÖB: Landwirtschaftskammer Niedersachsen

-    Schreiben vom 25.06.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen und Anregungen wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Anregungen werden bei der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt.

 

 

TÖB: Region Hannover

-    Schreiben vom 22.06.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Region Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Auf der Planzeichnung des Bebauungsplanes werden zusätzlich Hinweise zu den altlastenverdächtigen Flächen im Plangebiet aufgenommen und die Hinweise zur Grundwasserhaltung sowie zu den Bodendenkmalen geändert; die Begründung zum Bebauungsplan wird entsprechend ergänzt.

Die Anregung, keine Kastanie im Plangebiet zu pflanzen, wird berücksichtigt; die Anregung, von der Kompensation auf „privaten Grünflächen“ Abstand zu nehmen, wird nicht berücksichtigt.

 

TÖB: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt

-    Schreiben vom 16.06.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Staatlichen Gewerbeauf­sichtsamtes wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

TÖB: Wasserverband Nordhannover

-    Schreiben vom 28.05.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Wasserverbandes Nord­hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

 2) Beschlüsse zu Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB:

Bürger/in: H. Bettmann

-    Schreiben vom 06.10.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Bürgers Nr. 1 wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Anregung, das Plangebiet nördlich des Grundstückes Mühlenstraße 8 zu erschließen, wird nicht berücksichtigt.

 

 

TÖB: aha, Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover

-    Schreiben vom 02.09.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der aha Abfallwirtschaft der Region Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

TÖB: Bundesnetzagentur

-    Schreiben vom 17.08.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Bundesnetzagentur wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

TÖB: Deutsche Telekom Technik GmbH

-    Schreiben vom 20.08.2015 und vom 09.06.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

TÖB: LGLN Regionaldirektion Hameln - Hannover Kampfmittel­beseitigungsdienst

-    Schreiben vom 14.08.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der LGLN Regionaldirektion Hameln - Hannover Kampfmittelbeseitigungsdienst wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

TÖB: PLEdoc GmbH

-    Schreiben vom 20.08.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der PLEdoc GmbH wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

TÖB: Region Hannover

-    Schreiben vom 07.09.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Region Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

TÖB:   Region Hannover

-    Schreiben vom 16.11.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Region Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Die kapitelbezogene Nummerierung der Begründung wird angepasst. In Kapitel 6 wird die Begründung um die Benennung der externen Kompensationsmaßnahmen ergänzt.

Die Anregung, von der Kompensation auf „privaten Grünflächen“ Abstand zu nehmen, wird nicht berücksichtigt.

 

 

 

3) Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 916 „Vor den Bilmer Mühlen“ mit Örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.

 

 

 

 

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Bilm    DATUM: Mi, 02.12.2015    TOP: Ö 4
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

Der Ortsrat Bilm empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

1. Beschlüsse zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB:

 

rger/in: H. Bettmann

-    Schreiben vom 02.07.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen und Anregungen des Herrn Bettmann wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und die Anregungen werden nicht berücksichtigt.

 

 

B: Bundesnetzagentur

-    Schreiben vom 29.05.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Bundesnetzagentur wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

B: Deutsche Telekom Technik GmbH

-    Schreiben vom 09.06.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

B: Landwirtschaftskammer Niedersachsen

-    Schreiben vom 25.06.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen und Anregungen wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Anregungen werden bei der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt.

 

 

B: Region Hannover

-    Schreiben vom 22.06.2015

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Region Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Auf der Planzeichnung des Bebauungsplanes werden zusätzlich Hinweise zu den altlastenverdächtigen Flächen im Plangebiet aufgenommen und die Hinweise zur Grundwasserhaltung sowie zu den Bodendenkmalen geändert; die Begründung zum Bebauungsplan wird entsprechend ergänzt.

Die Anregung, keine Kastanie im Plangebiet zu pflanzen, wird berücksichtigt; die Anregung, von der Kompensation auf „privaten Grünflächen“ Abstand zu nehmen, wird nicht berücksichtigt.

 

B: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt

-    Schreiben vom 16.06.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Staatlichen Gewerbeauf­sichtsamtes wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

B: Wasserverband Nordhannover

-    Schreiben vom 28.05.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Wasserverbandes Nord­hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

 2) Beschlüsse zu Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB:

rger/in: H. Bettmann

-    Schreiben vom 06.10.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Bürgers Nr. 1 wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Anregung, das Plangebiet nördlich des Grundstückes Mühlenstraße 8 zu erschließen, wird nicht berücksichtigt.

 

 

B: aha, Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover

-    Schreiben vom 02.09.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der aha Abfallwirtschaft der Region Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

B: Bundesnetzagentur

-    Schreiben vom 17.08.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Bundesnetzagentur wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

B: Deutsche Telekom Technik GmbH

-    Schreiben vom 20.08.2015 und vom 09.06.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

B: LGLN Regionaldirektion Hameln - Hannover Kampfmittel­beseitigungsdienst

-    Schreiben vom 14.08.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der LGLN Regionaldirektion Hameln - Hannover Kampfmittelbeseitigungsdienst wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

B: PLEdoc GmbH

-    Schreiben vom 20.08.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der PLEdoc GmbH wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

B: Region Hannover

-    Schreiben vom 07.09.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Region Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

B:   Region Hannover

-    Schreiben vom 16.11.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Region Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Die kapitelbezogene Nummerierung der Begründung wird angepasst. In Kapitel 6 wird die Begründung um die Benennung der externen Kompensationsmaßnahmen ergänzt.

Die Anregung, von der Kompensation auf „privaten Grünflächen“ Abstand zu nehmen, wird nicht berücksichtigt.

 

 

 

3) Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 916 „Vor den Bilmer Mühlen“ mit Örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimmen

 

   
    GREMIUM: Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht    DATUM: Di, 08.12.2015    TOP: Ö 4
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

Beschluss:
 

Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, die

folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

1. Beschlüsse zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB:

 

rger/in: H. Bettmann

-    Schreiben vom 02.07.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen und Anregungen des Herrn Bettmann wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und die Anregungen werden nicht berücksichtigt.

 

 

B: Bundesnetzagentur

-    Schreiben vom 29.05.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Bundesnetzagentur wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

 

B: Deutsche Telekom Technik GmbH

-    Schreiben vom 09.06.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

B: Landwirtschaftskammer Niedersachsen

-    Schreiben vom 25.06.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen und Anregungen wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Anregungen werden bei der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt.

 

 

B: Region Hannover

-    Schreiben vom 22.06.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Region Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Auf der Planzeichnung des Bebauungsplanes werden zusätzlich Hinweise zu den altlastenverdächtigen Flächen im Plangebiet aufgenommen und die Hinweise zur Grundwasserhaltung sowie zu den Bodendenkmalen geändert; die Begründung zum Bebauungsplan wird entsprechend ergänzt.

Die Anregung, keine Kastanie im Plangebiet zu pflanzen, wird berücksichtigt; die Anregung, von der Kompensation auf „privaten Grünflächen“ Abstand zu nehmen, wird nicht berücksichtigt.

 

B: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt

-    Schreiben vom 16.06.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Staatlichen Gewerbeauf­sichtsamtes wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

B: Wasserverband Nordhannover

-    Schreiben vom 28.05.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Wasserverbandes Nord­hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

2) Beschlüsse zu Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB:

rger/in: H. Bettmann

-    Schreiben vom 06.10.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Bürgers Nr. 1 wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Anregung, das Plangebiet nördlich des Grundstückes Mühlenstraße 8 zu erschließen, wird nicht berücksichtigt.

 

 

B: aha, Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover

-    Schreiben vom 02.09.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der aha Abfallwirtschaft der Region Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

B: Bundesnetzagentur

-    Schreiben vom 17.08.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Bundesnetzagentur wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

B: Deutsche Telekom Technik GmbH

-    Schreiben vom 20.08.2015 und vom 09.06.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

B: LGLN Regionaldirektion Hameln - Hannover Kampfmittel­beseitigungsdienst

-    Schreiben vom 14.08.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der LGLN Regionaldirektion Hameln - Hannover Kampfmittelbeseitigungsdienst wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und die Begründung entsprechend ergänzt.

 

 

B: PLEdoc GmbH

-    Schreiben vom 20.08.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der PLEdoc GmbH wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

B: Region Hannover

-    Schreiben vom 07.09.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Region Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

B:   Region Hannover

-    Schreiben vom 16.11.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Region Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Die kapitelbezogene Nummerierung der Begründung wird angepasst. In Kapitel 6 wird die Begründung um die Benennung der externen Kompensationsmaßnahmen ergänzt.

Die Anregung, von der Kompensation auf „privaten Grünflächen“ Abstand zu nehmen, wird nicht berücksichtigt.

 

 

 

3) Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 916 „Vor den Bilmer Mühlen“ mit Örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung inkl. Umweltbericht mit den Ergänzungen mit den Ergänzungen dazu.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 17.12.2015    TOP: Ö 21
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   
Ö 5  
Vergabe von Ortsratsmitteln    
Ö 6  
Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung    
Ö 7  
Knutfest