TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung |
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Ö 3 |
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Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2015
hier: Stellungnahme der Stadt Sehnde |
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2015/0305-4 |
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Ö 4 |
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39. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Kleines Öhr" in der Gemarkung Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss |
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2016/0411 |
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Ö 5 |
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Bebauungsplan Nr. 353 "Kleines Öhr" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss |
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2016/0412 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 353 „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt nördlich angrenzend an der Billerbachstraße. Im Osten wird der Änderungsbereich vom Wirtschaftsweg, die Verlängerung des Zuckerfabriksweges, und im Westen durch die B443 (Lehrter Straße) begrenzt. Im Norden schließt die freie Feldmark an. Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen. |
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GREMIUM: Ortsrat Sehnde DATUM: Di, 12.04.2016 TOP: Ö 5 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Beschluss: Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 353 „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt nördlich angrenzend an der Billerbachstraße. Im Osten wird der Änderungsbereich vom Wirtschaftsweg, die Verlängerung des Zuckerfabriksweges, und im Westen durch die B443 (Lehrter Straße) begrenzt. Im Norden schließt die freie Feldmark an. Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 6 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht DATUM: Di, 19.04.2016 TOP: Ö 9 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Beschluss: Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 353 „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt nördlich angrenzend an der Billerbachstraße. Im Osten wird der Änderungsbereich vom Wirtschaftsweg, die Verlängerung des Zuckerfabriksweges, und im Westen durch die B443 (Lehrter Straße) begrenzt. Im Norden schließt die freie Feldmark an. Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 8 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 28.04.2016 TOP: Ö 10 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 353 „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt nördlich angrenzend an der Billerbachstraße. Im Osten wird der Änderungsbereich vom Wirtschaftsweg, die Verlängerung des Zuckerfabriksweges, und im Westen durch die B443 (Lehrter Straße) begrenzt. Im Norden schließt die freie Feldmark an. Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 28 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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Ö 6 |
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Ausbau Fimbergstraße |
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Ö 7 |
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Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung |
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