a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:
b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:
c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:
1. Aufhebungsbeschluss für einen Teilbereich
Die Flächen der Flurstücke 185/10 und 190/3 der Flur 4 Gemarkung Sehnde werden aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 319 „Wohnpark Keramische Hütte“ herausgenommen. Für diese Flächen wird der Aufstellungsbeschluss des Rates vom 15.08.2013 aufgehoben.
2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 319 „Wohnpark Keramische Hütte“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.