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Tagesordnung - Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
Gremium: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
Datum: Mi, 14.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:31 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Pflichtenbelehrung und Verpflichtungeines eines zugewählten Mitglieds des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienst gemäß § 43 in Verbindung mit § 60 des Niedersächsichen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)    
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 03.05.2017
SI/2017/553  
Ö 4  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 5  
Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters
2016/0036-1  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

a)   Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

b)   Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

c)   Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Die Schlussberichte der Rechnungsprüfungsämter der Stadt Sehnde und der Region Hannover über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2015 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahmen des Bürgermeisters zu diesen Berichten werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2015 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
  3. Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt. Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 216.473,67 € wird gem. § 24 Abs. 1 S. 1 GemHKVO aus der mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG gedeckt.
  4. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 85.510,92 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste    DATUM: Mi, 14.06.2017    TOP: Ö 5
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Die Schlussberichte der Rechnungsprüfungsämter der Stadt Sehnde und der Region Hannover über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2015 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahmen des Bürgermeisters zu diesen Berichten werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2015 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
  3. Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt. Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 216.473,67 € wird gem. § 24 Abs. 1 S. 1 GemHKVO aus der mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG gedeckt.
  4. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 85.510,92 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 22.06.2017    TOP: Ö 7
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Die Schlussberichte der Rechnungsprüfungsämter der Stadt Sehnde und der Region Hannover über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2015 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahmen des Bürgermeisters zu diesen Berichten werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2015 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
  3. Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt. Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 216.473,67 € wird gem. § 24 Abs. 1 S. 1 GemHKVO aus der mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG gedeckt.
  4. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 85.510,92 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

31

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 6  
Unterrichtung des Rates der Stadt Sehnde über die Entwicklung der Haushaltssituation im Haushaltsjahr 2017
Enthält Anlagen
2017/0158  
Ö 7  
Antrag der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde hier: Einrichtung einer Beteiligungssteuerung und Erstellung eines Beteiligungsberichts bei der Stadt Sehnde
Enthält Anlagen
2017/0068-1  
Ö 8  
Antrag der Partei Die Linke im Rat der Stadt Sehnde hier: volle Information des Rates der Stadt Sehnde über Vorschläge des Personalrates
Enthält Anlagen
2017/0097-1  
Ö 9  
Resolution des Rates der Stadt Sehnde zur finanziellen Ausstattung der Kommunen am Beispiel der frühkindlichen Bildung
Enthält Anlagen
2017/0130-2  
Ö 10  
Anfragen an die Verwaltung    
N 11     (nichtöffentlich)      
N 11.1     (nichtöffentlich)      
N 12     (nichtöffentlich)      
N 13     (nichtöffentlich)