Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Sehnde  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
Gremium: Rat der Stadt Sehnde
Datum: Do, 02.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 28.09.2017
SI/2017/572  
Ö 3  
Mitteilungen des Bürgermeisters
Enthält Anlagen
2017/0237  
Ö 4  
Berichte der Ausschussvorsitzenden und der Mitglieder sonstiger Gremien    
Ö 5     1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Sehnde
Enthält Anlagen
2017/0233  
Ö 5.1  
1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Sehnde
Enthält Anlagen
2017/0233-1  
Ö 6  
Änderung der Schulbezirkssatzung der Stadt Sehnde
Enthält Anlagen
2017/0223  
Ö 6.1  
Änderung der Schulbezirkssatzung der Stadt Sehnde
Enthält Anlagen
2017/0223-1  
Ö 7  
Einziehung einer Teilfläche der Straße "Dammstraße" in Sehnde, Ortsteil Haimar gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) -Einziehungsbeschluss-
Enthält Anlagen
2017/0090-1  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 160 "Leierberg" in den Gemarkungen Dolgen und Evern der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2017/0212  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 160 „Leierberg“ in den Gemarkungen Dolgen und Evern der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt nördlich von Dolgen sowie südlich des Leierbergs in den Gemarkungen Dolgen und Evern. Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Auszügen aus der Liegenschaftskarte und dem Flächennutzungsplan sowie der Beschreibung im Sachverhalt zu entnehmen

 

 

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar    DATUM: Mo, 23.10.2017    TOP: Ö 7
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: geändert beschlossen   
   

Beschluss:

a)      Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu

fassen:

b)      Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat,

den folgenden Beschluss zu fassen:

 c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

    d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 160 „Leierberg in den Gemarkungen Dolgen und Evern der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt rdlich von Dolgen sowie südlich des Leierbergs in den Gemarkungen Dolgen und Evern. Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Auszügen aus der Liegenschaftskarte und dem Flächennutzungsplan sowie der Beschreibung im Sachverhalt zu entnehmen

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt    DATUM: Di, 24.10.2017    TOP: Ö 5
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

Beschluss:

Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 160 „Leierberg in den Gemarkungen Dolgen und Evern der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt rdlich von Dolgen sowie südlich des Leierbergs in den Gemarkungen Dolgen und Evern. Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Auszügen aus der Liegenschaftskarte und dem Flächennutzungsplan sowie der Beschreibung im Sachverhalt zu entnehmen

 

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 02.11.2017    TOP: Ö 8
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 160 „Leierberg in den Gemarkungen Dolgen und Evern der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt rdlich von Dolgen sowie südlich des Leierbergs in den Gemarkungen Dolgen und Evern. Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Auszügen aus der Liegenschaftskarte und dem Flächennutzungsplan sowie der Beschreibung im Sachverhalt zu entnehmen

 

Abstimmungsergebnis:

30

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

1

Enthaltung/en

 

Ö 9  
Antrag der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 12.10.2017 hier: Einrichtung einer Arbeitsgruppe "Bauplatzvergabekriterien"
Enthält Anlagen
2017/0238  
Ö 10  
Zustimmung über die Annahme von angebotenen Spenden im Haushaltsjahr 2017
2017/0240  
Ö 11  
Anfragen des Rates an die Verwaltung    
N 12     (nichtöffentlich)      
N 13     (nichtöffentlich)      
N 13.1     (nichtöffentlich)      
N 14     (nichtöffentlich)      
N 15     (nichtöffentlich)