a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0300 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0300 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Feststellungsbeschluss:
Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Rethmar West“ im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.