Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Sehnde  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
Gremium: Rat der Stadt Sehnde
Datum: Do, 15.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 14.12.2017
SI/2017/576  
Ö 3  
Mitteilungen des Bürgermeisters
Enthält Anlagen
2018/0290  
Ö 4  
Berichte der Ausschussvorsitzenden und der Mitglieder sonstiger Gremien    
Ö 5  
Betriebsabrechnung Straßenreinigung Betriebsabrechnungsbogen 2016
Enthält Anlagen
2017/0265  
Ö 6  
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2017; hier: Unterrichtung gemäß § 117 NKomVG
Enthält Anlagen
2018/0271  
Ö 7  
Unterrichtung über die Umschuldungen von Krediten der Stadt Sehnde im Haushaltsjahr 2017 hier: Umschuldung eines Darlehens der Stadt Sehnde sowie eines Darlehens des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Sehnde
2018/0273  
Ö 8     Abschluss von neuen Gesellschaftsverträgen für die Eigengesellschaften Stadtwerke Sehnde GmbH und Infrastruktur Sehnde GmbH
Enthält Anlagen
2018/0274  
Ö 8.1  
Abschluss von neuen Gesellschaftsverträgen für die Eigengesellschaften Stadtwerke Sehnde GmbH und Infrastruktur Sehnde GmbH
Enthält Anlagen
2018/0274-1  
Ö 9  
Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde hier: Betriebsabrechnung 2015 und 2016
Enthält Anlagen
2018/0279  
Ö 10  
Haushaltssatzung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde
Enthält Anlagen
2018/0287  
Ö 11  
Zustimmung über die Annahme von angebotenen Spenden im Haushaltsjahr 2018
2018/0280  
Ö 12  
Ausweitung der Betreuungszeiten in der Kita Marggrafstraße zum 01.08.2018
2018/0283  
Ö 13     Neubau von Sporthallen an der Chausseestraße Flächen- und Raumbedarfsplanung
Enthält Anlagen
2018/0268  
Ö 13.1  
Neubau von Sporthallen an der Chausseestraße Flächen- und Raumbedarfsplanung
Enthält Anlagen
2018/0268-1  
Ö 14  
Berufung von Mitgliedern des Schulausschusses nach § 110 NSchG; Benennung eines Ersatzmitgliedes für die Gruppe der Lehrkräfte
2018/0281  
Ö 15  
41. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Höver - Südwiese" im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde hier: - Rücknahme des Feststellungsbeschlusses vom 18.05.2017 - Entwurfsbeschluss für die erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB
Enthält Anlagen
2018/0278  
Ö 16  
Bebauungsplan Nr. 815 "Südwiese" im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen - Beschluss über die erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Enthält Anlagen
2017/0213  
Ö 17  
Bebauungsplan Nr. 214 "Vorwerks Garten" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2017/0220  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 214Vorwerks Garten“ im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar.

Der Geltungsbereich wird im Norden durch den Graben „Donau“ begrenzt. Der Graben liegt außerhalb des Geltungsbereichs. Im Osten schließt der Geltungsbreich an die Baugebiete „Amalienhof“ und „Schäferei“ an. Im Südosten grenzt das Baugebiet „Gänskamp“ an den Geltungsbereich. Im und Südwesten und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Rethmar    DATUM: Do, 01.02.2018    TOP: Ö 8
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
a)Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 214 „Vorwerks Garten“ im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar.

Der Geltungsbereich wird im Norden durch den Graben „Donau“ begrenzt. Der Graben liegt außerhalb des Geltungsbereichs. Im Osten schließt der Geltungsbreich an die Baugebiete „Amalienhof“ und „Schäferei“ an. Im Südosten grenzt das Baugebiet „nskamp“ an den Geltungsbereich. Im und Südwesten und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Der umliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt    DATUM: Di, 06.02.2018    TOP: Ö 5
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

Beschluss:
Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 214 „Vorwerks Garten“ im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar.

Der Geltungsbereich wird im Norden durch den Graben „Donau“ begrenzt. Der Graben liegt außerhalb des Geltungsbereichs. Im Osten schließt der Geltungsbreich an die Baugebiete „Amalienhof“ und „Schäferei“ an. Im Südosten grenzt das Baugebiet „nskamp“ an den Geltungsbereich. Im und Südwesten und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Verwaltungsausschuss    DATUM: Mo, 12.02.2018    TOP: N 17
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
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    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 15.02.2018    TOP: Ö 17
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 214Vorwerks Garten“ im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar.

Der Geltungsbereich wird im Norden durch den Graben „Donau“ begrenzt. Der Graben liegt außerhalb des Geltungsbereichs. Im Osten schließt der Geltungsbreich an die Baugebiete „Amalienhof“ und „Schäferei“ an. Im dosten grenzt das Baugebiet „nskamp“ an den Geltungsbereich. Im und Südwesten und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

31

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 18  
Bebauungsplan Nr. 215 "Kleines Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2017/0226  
Ö 19  
Bebauungsplan Nr. 216 "Großes Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2017/0227  
Ö 20  
Bebauungsplan Nr. 312 "Ortskern Neu", 5. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Eingaben - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
2018/0277  
Ö 21  
Entlassung von Diethelm Huch aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Rethmar
2017/0248  
Ö 22  
Ernennung von Max Digwa zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Rethmar
2017/0246  
Ö 23  
Entlassung von Siegfried Freitag aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Rethmar
2017/0249  
Ö 24  
Ernennung von Christian Huch zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Rethmar
2017/0247  
Ö 25  
Weiteres externes Trauzimmer
Enthält Anlagen
2017/0264  
Ö 26  
Anfragen des Rates an die Verwaltung    
N 27     (nichtöffentlich)      
N 28     (nichtöffentlich)      
N 29     (nichtöffentlich)