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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Sehnde  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
Gremium: Rat der Stadt Sehnde
Datum: Do, 01.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:12 - 19:22 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Wechsel in der Funktion des Ratsvorsitzes hier: Wahl eines Ratsvorsitzenden / eines stv. Ratsvorsitzenden
2018/0433  
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 27.09.2018
SI/2018/815  
Ö 4  
Mitteilungen des Bürgermeisters    
Ö 5  
Berichte der Ausschussvorsitzenden und der Mitglieder sonstiger Gremien    
Ö 6  
Gemeindewahlleitung
2018/0430  
Ö 7     Antrag der CDU/FDP Gruppe im Rat der Stadt Sehnde vom 15.10.2018 hier: Resolution zur Erhaltung und zukunftsfesten Ausrichtung des Klinikums Lehrte
Enthält Anlagen
2018/0434  
Ö 7.1  
Antrag der CDU/FDP Gruppe im Rat der Stadt Sehnde vom 15.10.2018 hier: Resolution zur Erhaltung und zukunftsfesten Ausrichtung des Klinikums Lehrte
2018/0434-1  
Ö 8  
Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages mit der Schützengesellschaft Höver
2018/0286  
Ö 9  
Evaluation der Vergabekriterien von Baugrundstücken zur Bebauung mit Einfamilienhäusern in Form von Einzel- und Doppelhäusern
2018/0369  
Ö 10  
Ernennung von Jürgen Hanne zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Haimar
2018/0381  
Ö 11  
Ernennung von Gerhard Fischer zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Haimar
2018/0382  
Ö 12  
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Stadtwerke Sehnde GmbH; hier: Beauftragung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung über den Jahresabschluss und Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung
Enthält Anlagen
2018/0398  
Ö 13  
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Infrastruktur Sehnde GmbH; hier: Beauftragung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung über den Jahresabschluss und Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung
Enthält Anlagen
2018/0416  
Ö 14  
Eigenbetrieb Stadtentwässerung hier: Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2017 des Eigenbetriebes - Stadtentwässerung Sehnde - sowie Entlastung der Betriebsleitung
Enthält Anlagen
2018/0419  
Ö 15  
Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde hier: Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 und Investitionsplan für den Zeitraum bis 2022
Enthält Anlagen
2018/0420  
Ö 16  
Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde hier: Gebührenkalkulation 2019, Zwischenkalkulation 2018, Betriebsabrechnung 2017
Enthält Anlagen
2018/0421  
Ö 17  
Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
Enthält Anlagen
2018/0408  
Ö 18  
Flurbereinigungsverfahren Billerbach - Rethmar Eigenleistungsanteil der Stadt Sehnde
Enthält Anlagen
2018/0422  
Ö 19     Ausweisung Naturschutzgebiet "Hämeler Wald und Sohrwiesen" in den Städten Lehrte und Sehnde, Region Hannover - NSG-HA 236
Enthält Anlagen
2018/0423  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Ortsrat Ost empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, den nachfolgenden Beschluss zu fassen.

b)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den nachfolgenden Beschluss zu fassen.

c)      Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den nachfolgenden Beschluss zu fassen.

d)      Der Rat fasst den nachfolgenden Beschluss:

Die Stadt Sehnde stimmt der Neu-Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hämeler Wald und Sohrwiesen“ (Naturschutzgebietsverordnung „Hämeler Wald und Sohrwiesen“ – NSG-HA 236) für den Sehnder Bereich mit nachfolgenden Ergänzungen zu:

 

 

§ 4 Abs. 1 Nr. 12 Hunde:

Hunde sind im Naturschutzgebiet immer an der Leine zu führen,

es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder

Hütehund oder von der Polizei eingesetzt werden oder ausgebildete

Blindenführhunde sind.

 

§ 4 Abs. 1 Nr. 8 Entnahme von Pflanzen, Pilzen und Tieren:

Das Pilzsuchen

(abseits der Wege) soll in bestimmten Bereichen und Zeiträumen für den

Eigengebrauch erlaubt werden.

 

§ 4 Abs. 1 Nr. 5 Entwässerungsmaßnahmen:

Im Bereich der Landwirtschaft kann eine

funktionierende Dränage bei technischem Defekt ersetzt werden.

 

§ 5 Abs. 3 Nr.2 Ansitzeinrichtungen:

Auch mobile Einrichtungen aus geeigneten

Materialien zulassen.

 

§ 5 Abs. 4 Nr. 6 Weidezäune:

Für die Schafhaltung gelten auch Knotengitterzäune bis zu

einer Höhe von 1,60 m (ggf. höher) als Wolfsschutz als landschaftstypische

Weidezäune im Sinne der Verordnung.

 

§ 8 Abs. 2 Nr. 2 Neophyten:

Erläuterung ergänzen: Eine Beseitigung von

Neophytenbeständen kann nicht von den Eigentümern verlangt werden.

 

 

 

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar    DATUM: Do, 18.10.2018    TOP: Ö 4
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: geändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, den nachfolgenden Beschluss zu fassen.

Der Rat fasst den nachfolgenden Beschluss:

Die Stadt Sehnde stimmt der Neu-Verordnung über das Naturschutzgebiet „meler Wald und Sohrwiesen“ (Naturschutzgebietsverordnung „meler Wald und Sohrwiesen“ NSG-HA 236) für den Sehnder Bereich mit nachfolgenden Ergänzungen zu:

§ 4 Abs. 1 Nr. 12 Hunde:

Hunde sind im Naturschutzgebiet immer an der Leine zu führen, es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder tehund oder von der Polizei eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind.

 

§ 4 Abs. 1 Nr. 8 Entnahme von Pflanzen, Pilzen und Tieren:

Das Pilzsuchen (abseits der Wege) soll in bestimmten Bereichen und Zeiträumen für den Eigengebrauch erlaubt werden.

 

§ 4 Abs. 1 Nr. 5 Entwässerungsmaßnahmen:

Im Bereich der Landwirtschaft kann eine funktionierende Dränage bei technischem Defekt ersetzt werden.

 

§ 5 Abs. 3 Nr.2 Ansitzeinrichtungen:

Auch mobile Einrichtungen aus geeigneten Materialien zulassen.

 

§ 5 Abs. 4 Nr. 6 Weidezäune:

r die Schafhaltung gelten auch Knotengitterzäune bis zu einer Höhe von 1,60 m (ggf. höher) als Wolfsschutz als landschaftstypische Weidezäune im Sinne der Verordnung.

 

§ 8 Abs. 2 Nr. 2 Neophyten:

Erläuterung ergänzen: Eine Beseitigung von Neophytenbeständen kann nicht von den Eigentümern verlangt werden.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt    DATUM: Di, 23.10.2018    TOP: Ö 4
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

Beschluss:
 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die nachfolgenden Beschlüsse zu fassen:

Beschluss:

Die Stadt Sehnde stimmt der Neu-Verordnung über das Naturschutzgebiet „meler Wald und Sohrwiesen“ (Naturschutzgebietsverordnung „meler Wald und Sohrwiesen“ NSG-HA 236) für den Sehnder Bereich mit nachfolgenden Ergänzungen zu:

 

§ 4 Abs. 1 Nr. 12 Hunde:

Hunde sind im Naturschutzgebiet immer an der Leine zu führen, es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder tehund oder von der Polizei eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

§ 4 Abs. 1 Nr. 8 Entnahme von Pflanzen, Pilzen und Tieren:

Das Pilzsuchen (abseits der Wege) soll in bestimmten Bereichen und Zeiträumen für den Eigengebrauch erlaubt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

§ 4 Abs. 1 Nr. 5 Entwässerungsmaßnahmen:

Im Bereich der Landwirtschaft kann eine funktionierende Dränage bei technischem Defekt ersetzt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

§ 5 Abs. 3 Nr.2 Ansitzeinrichtungen:

Es sind auch mobile Einrichtungen aus geeigneten Materialien zugelassen.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

§ 5 Abs. 4 Nr. 6 Weidezäune:

r die Schafhaltung gelten auch Knotengitterzäune bis zu einer Höhe von 1,60 m (ggf. höher) als Wolfsschutz als landschaftstypische Weidezäune im Sinne der Verordnung.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

§ 8 Abs. 2 Nr. 2 Neophyten:

Erläuterung ergänzen:

Eine Beseitigung von Neophytenbeständen kann nicht von den Eigentümern verlangt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

Beschlüsse zu den Empfehlungen des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar:

 

Ackerflächensollen nicht als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Hier genügt der Schutzstatus „Landschaftsschutzgebiet“.

 

Abstimmungsergebnis:

4

Ja-Stimme/n

3

Nein-Stimme/n

2

Enthaltung/en

 

 

§ 4 Abs.1 Nr.4 (Bauliche Anlagen):

Die Nutzung der Jagdhütte für ortsansässige Vereine und Verbände soll freigestellt sein.

 

Abstimmungsergebnis:

0

Ja-Stimme/n

6

Nein-Stimme/n

3

Enthaltung/en

 

 

§ 4 Abs.1 Nr.11 (Feuer):

Die Nutzung der bestehenden Feuerstelle bei der Jagdhütte soll weiterhin zulässig sein (Brauchtumsfeuer).

 

Abstimmungsergebnis:

0

Ja-Stimme/n

4

Nein-Stimme/n

5

Enthaltung/en

 

 

§ 5 Abs.7 (Waldkindergarten):

Der Dorfkindergarten Dolgen soll aus umweltpädagogischen Zwecken ein Betretungsrecht für den Wald erhalten.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

§ 4 Abs.1 Nr.8 (Entnahme von Pflanzen und Tieren):

Das Pilzsuchen und das Pflücken von Bärlauch (abseits der Wege) soll in bestimmten Bereichen und Zeiträumen für den Eigengebrauch erlaubt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

1

Enthaltung/en

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 01.11.2018    TOP: Ö 19
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   
Ö 19.1     Ausweisung Naturschutzgebiet "Hämeler Wald und Sohrwiesen" in den Städten Lehrte und Sehnde, Region Hannover - NSG-HA 236
2018/0423-1  
Ö 19.2  
Ausweisung Naturschutzgebiet "Hämeler Wald und Sohrwiesen" in den Städten Lehrte und Sehnde, Region Hannover - NSG-HA 236
2018/0423-2  
Ö 20  
Anfragen des Rates an die Verwaltung    
N 21     (nichtöffentlich)