a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu
fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Nach § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH
erteilt der Rat dem Vertreter der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der
Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS) die Weisung, der Änderung des § 11 Abs. 2 Buchstabe d
des Gesellschaftsvertrages der Energieversorgung Sehnde GmbH (EVS) zuzustimmen und
die Vertreterin der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der EVS zu
entsprechender Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der EVS
anzuweisen.