a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
b) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
c) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den
d) folgenden Beschluss zu fassen:
e) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
f) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
- Beschlüsse zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und
§ 4 (1) BauGB sowie aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB:
Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wie in Anlage 2 aufgeführt, sowie der Beteiligung gemäß
§ 3 (2) und § 4 (2) BauGB wie in Anlage 4 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlage 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2019/0575 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Feststellungsbeschluss:
Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die
35. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Gewerbegebiet Sehnde-Ost“, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.