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Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar
Gremium: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar
Datum: Mo, 19.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus "Nawo"
Ort: Ost-West-Str. 3, 31319 Sehnde-Dolgen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 07.03.2019
SI/2019/148  
Ö 3  
Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung    
Ö 4  
Bebauungsplan Nr. 140 "Im Mühlenfeld" mit Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde hier: - Prüfung der eingegangenen Anregungen - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Enthält Anlagen
2017/0216  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

 

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äußerungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 140Im Mühlenfeld mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2017/0216 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2017/0216 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 140Im Mühlenfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde und der Begründung mit Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

 

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar    DATUM: Mo, 19.08.2019    TOP: Ö 4
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

a)Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

c)Der Verwaltungsausschuss fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1.Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

 

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äerungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 140Im Mühlenfeld mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2017/0216 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2017/0216 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 140Im Mühlenfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde und der Begründung mit Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt    DATUM: Di, 20.08.2019    TOP: Ö 7
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

Beschluss:
Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

 

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äerungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 140Im Mühlenfeld mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2017/0216 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2017/0216 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 140 „Im Mühlenfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde und der Begründung mit Umweltbericht dazu wird mit den o. g. Änderungen zugestimmt und die Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 5  
Satzung der Stadt Sehnde gem. § 34 (4) BauGB im Bereich "Am Peiner Wege" im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde hier: Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2019/0576  
Ö 6  
Vergabe von Ortsratsmitteln    
Ö 7  
Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung