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Tagesordnung - Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
Gremium: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
Datum: Mi, 16.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Pflichtenbelehrung und Verpflichtung eines zugewählten Midglieds des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste gemäß § 43 in Verbindung mit § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)    
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 10.06.2020
SI/2020/286  
Ö 3.1  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08.07.2020
SI/2020/287  
Ö 4  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 5  
Implementierung eines internen Kontrollsystems im Rahmen der Umsetzung der Einführung des neuen § 2b des Umsatzsteuergesetzes bei der Stadt Sehnde
Enthält Anlagen
2020/0807  
Ö 6  
Information des Fachdienstes Liegenschaftsmanagement zur Umsetzung der geplanten Hochbaumaßnahmen hier: Investive- und Bauunterhaltungsmaßnahmen - ohne Beschlussvorlage -    
Ö 7  
Warmwasserversorgung der WC Anlagen in allen Schulen im Stadtgebiet
Enthält Anlagen
2020/0808  
Ö 7.1  
Warmwasserversorgung der WC-Anlagen in allen Schulen im Stadtgebiet
2020/0808-1  
Ö 8  
Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung, hier: Beschaffungen von neuen Atemschutzgeräten
2020/0805  
Ö 9  
Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung, hier: Beschaffung von erforderlicher EDV - Hard- und Software
2020/0809  
Ö 10     (nichtöffentlich)      
Ö 11  
Eigenbetrieb Stadtentwässerung hier: Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2018 des Eigenbetriebes - Stadtentwässerung Sehnde - sowie Entlastung der Betriebsleitung
Enthält Anlagen
2020/0804  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

b)      Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

c)      Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2018 sowie die Stellungnahme der Betriebsleitung zu diesem Bericht wird gem. § 139 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunal-verfassungsgesetz (NKomVG) zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2018 wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 35 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) beschlossen. Der Betriebsleitung wird nach § 35 EigBetrVO die Entlastung erteilt.
  3. Der Jahresüberschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 42.939,25 € wird gem. § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste    DATUM: Mi, 16.09.2020    TOP: Ö 11
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

a)     Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

b)     Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

c)     Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2018 sowie die Stellungnahme der Betriebsleitung zu diesem Bericht wird gem. § 139 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunal-verfassungsgesetz (NKomVG) zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2018 wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 35 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) beschlossen. Der Betriebsleitung wird nach § 35 EigBetrVO die Entlastung erteilt.
  3. Der Jahresüberschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 42.939,25  wird gem. § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 24.09.2020    TOP: Ö 8
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2018 sowie die Stellungnahme der Betriebsleitung zu diesem Bericht wird gem. § 139 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunal-verfassungsgesetz (NKomVG) zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2018 wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 35 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) beschlossen. Der Betriebsleitung wird nach § 35 EigBetrVO die Entlastung erteilt.
  3. Der Jahresüberschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 42.939,25  wird gem. § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Abstimmungsergebnis:

29

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 12  
Anfragen an die Verwaltung    
N 13     (nichtöffentlich)