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Tagesordnung - Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
Datum: Di, 08.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der KGS Sehnde
Ort: Am Papenholz 11, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 03.11.2020
SI/2020/519  
Ö 2.1  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 17.11.2020
SI/2020/305  
Ö 3  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 4  
Anfragen an die Verwaltung    
Ö 5  
Bebauungsplan Nr. 355 "Gewerbegebiet Sehnde-Ost", im Ortsteil Sehnde, Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Entwurfsbeschluss für die erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB und Beteiligung nach § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB
Enthält Anlagen
2020/0859  
Ö 6  
Verkehrsentwicklungsplan Stadt Sehnde
Enthält Anlagen
2020/0790  
Ö 6.1  
Verkehrsentwicklungsplan Stadt Sehnde
Enthält Anlagen
2020/0790-1  
Ö 7  
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2021 und 2022; hier: Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes
Enthält Anlagen
2020/0813-4  
Ö 8  
31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sehnde, Bereich "Nördlich Osterkamp" hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2020/0848  
Ö 9  
Bebauungsplan Nr. 213 "Nördlich Osterkamp" hier: Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2020/0849  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 213 „Nördlich Osterkamp“ wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Bebauung der Ortslage Rethmar, im Süden und Osten durch landwirtschaftliche Flächen und im Norden durch die B65 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 213 „Nördlich Osterkamp“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Rethmar    DATUM: Mo, 07.12.2020    TOP: Ö 7
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 213 „rdlich Osterkamp“ wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Bebauung der Ortslage Rethmar, im Süden und Osten durch landwirtschaftliche Flächen und im Norden durch die B65 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 213 „rdlich Osterkamp“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimme/n

1

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt    DATUM: Di, 08.12.2020    TOP: Ö 9
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 213 „rdlich Osterkamp“ wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Bebauung der Ortslage Rethmar, im Süden und Osten durch landwirtschaftliche Flächen und im Norden durch die B65 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 213 „rdlich Osterkamp“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimme/n

2

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 17.12.2020    TOP: Ö 24
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 213 „rdlich Osterkamp“ wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Bebauung der Ortslage Rethmar, im Süden und Osten durch landwirtschaftliche Flächen und im Norden durch die B65 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 213 „rdlich Osterkamp“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

31

Ja-Stimme/n

2

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en