Auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden besteht Maskenpflicht. Deshalb werden Sie gebeten, bis zum Erreichen Ihres Sitzplatzes einen Mund-/Nasenschutz zu tragen.
Anwendung der Übergangsregelung zum Systemwechsel in der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b des Umsatzsteuergesetzes
hier: Optionsverlängerung
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Stadtwerke Sehnde GmbH;
hier: Beauftragung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung über den Jahresabschluss und Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Energieversorgung Sehnde GmbH;
hier: Beauftragung der Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH zur Weisung der Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Sehnde GmbH
a) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu b) zu fassen.
b) Nach § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH erteilt der Rat der Vertreterin der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS) die Weisung, der Feststellung des Jahresabschlusses der Energieversorgung Sehnde GmbH (EVS), dem Beschluss des Aufsichtsrates über die Gewinnverwendung der EVS sowie der Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung zuzustimmen und der Vertreterin der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der EVS zu entsprechender Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der EVS anzuweisen. Darüber hinaus wird entsprechend des
Aufsichtsratsbeschlusses die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStubbe Treuhand
GmbH (Düsseldorf) mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 zum angebotenen Preis
von 12.750,00 € beauftragt.
GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 19.11.2020 TOP: Ö 13.1
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen
Beschluss: Nach § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH erteilt der Rat der Vertreterin der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS) die Weisung, der Feststellung des Jahresabschlusses der Energieversorgung Sehnde GmbH (EVS), dem Beschluss des Aufsichtsrates über die Gewinnverwendung der EVS sowie der Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung zuzustimmen und der Vertreterin der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der EVS zu entsprechender Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der EVS anzuweisen.
Darüber hinaus wird entsprechend des Aufsichtsratsbeschlusses die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStubbe Treuhand
GmbH (Düsseldorf) mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 zum angebotenen Preis