a) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 724 „Bosenkamp West“ beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Plangebiet des Ursprungsplans. Für den Bereich wird ein Sondergebiet „Lebensmitteleinzelhandel“ festgesetzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 724 „Bosenkamp West“ im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB wird beschlossen.