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Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Sehnde  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsrates Sehnde
Gremium: Ortsrat Sehnde
Datum: Di, 04.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung    
Ö 3  
Verkehrsentwicklungsplan, hier: Stadtverträglicher Straßenumbau, Detail Bahnhofsumfeld Sehnde    
Ö 4  
Bebauungsplan Nr. 332 "Ortskern Neu II, 5. Änderung, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde hier: Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2020/0792  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 332 „Ortskern Neu II“, 5. Änderung im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen.

 

Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Nordstraße, im Süden durch die Bebauung entlang der Straße des Großen Freien, im Osten durch die Mittelstraße und im Norden durch die vorhandene Bebauung entlang des Marktplatzes sowie die Hofstelle nördlich des Karl-Backhaus-Rings begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 332 „Ortskern Neu II“, 5. Änderung ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Sehnde    DATUM: Di, 04.08.2020    TOP: Ö 4
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 332Ortskern Neu II, 5. Änderung im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen.

 

Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Nordstraße, im Süden durch die Bebauung entlang der Straße des Großen Freien, im Osten durch die Mittelstraße und im Norden durch die vorhandene Bebauung entlang des Marktplatzes sowie die Hofstelle nördlich des Karl-Backhaus-Rings begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 332 „Ortskern Neu II“, 5. Änderung ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimme/n

3

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

Beratendes Ortsratsmitglied Wolfgang Toboldt verlässt die Sitzung um 19:48 Uhr.

   
    GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt    DATUM: Di, 11.08.2020    TOP: Ö 3
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 20.08.2020    TOP: Ö 10
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 332Ortskern Neu II, 5. Änderung im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen.

 

Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Nordstraße, im Süden durch die Bebauung entlang der Straße des Großen Freien, im Osten durch die Mittelstraße und im Norden durch die vorhandene Bebauung entlang des Marktplatzes sowie die Hofstelle nördlich des Karl-Backhaus-Rings begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 332 „Ortskern Neu II“, 5. Änderung ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

27

Ja-Stimme/n

2

Nein-Stimme/n

1

Enthaltung/en

 

Ö 5  
Blumenzwiebelpflanzaktion aus OR-Budget (Ergebnis des Vor-Ort-Termins mit Frau Zilkenath)    
Ö 6  
Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung    
N 7     (nichtöffentlich)