TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit |
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 13.07.2021 |
|
SI/2021/529 |
|
Ö 2.1 |
|
|
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 17.08.2021 |
|
SI/2021/530 |
|
Ö 3 |
|
|
31. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Nördlich Osterkamp" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Eingaben
- Feststellungsbeschluss |
|
2021/0996 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: 1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB sowie aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB: Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) und die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB, wie in der Anlage 4 zur Beschlussvorlage 2021/0996 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2021/0996 sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Feststellungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 31. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Nördlich Osterkamp“, Ortsteil Rethmar, Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu. |
|
|
|
|
GREMIUM: Ortsrat Rethmar DATUM: Mo, 06.09.2021 TOP: Ö 5 |
|
|
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss: a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: 1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB sowie aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB: Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) und die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB, wie in der Anlage 4 zur Beschlussvorlage 2021/0996 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2021/0996 sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Feststellungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 31. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Nördlich Osterkamp“, Ortsteil Rethmar, Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.
Abstimmungsergebnis: 5 | Ja-Stimme/n | 1 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
|
|
|
|
|
GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt DATUM: Di, 14.09.2021 TOP: Ö 3 |
|
|
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss: Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: 1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB sowie aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB: Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) und die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB, wie in der Anlage 4 zur Beschlussvorlage 2021/0996 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2021/0996 sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Feststellungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 31. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Nördlich Osterkamp“, Ortsteil Rethmar, Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.
Abstimmungsergebnis: 7 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 1 | Enthaltung/en |
|
|
|
|
|
GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 23.09.2021 TOP: Ö 28 |
|
|
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
|
|
Beschlüsse: 1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB sowie aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB: Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) und die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB, wie in der Anlage 4 zur Beschlussvorlage 2021/0996 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2021/0996 sind Bestandteil dieses Beschlusses. Abstimmungsergebnis: 24 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 4 | Enthaltung/en |
2. Feststellungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 31. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Nördlich Osterkamp“, Ortsteil Rethmar, Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.
Abstimmungsergebnis: 24 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 4 | Enthaltung/en |
|
Ö 4 |
|
|
Bebauungsplan Nr. 213 "Nördlich Osterkamp" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung der eingegangenen Äußerungen
- Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
und der Beteiligung nach § 4 (2)BauGB |
|
2021/0997 |
|
Ö 5 |
|
|
Antrag der SPD-Bündnis 90/Die Grünen Gruppe vom 31.03.2019
hier: Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden auf Flächen der Stadt Sehnde |
|
2019/0530-1 |
|
Ö 6 |
|
|
Antrag der CDU/FDP Gruppe im Rat der Stadt Sehnde vom 16.10.2019
hier: Reduzierung vom CO²-Ausstoß bei öffentlichen Gebäuden |
|
2019/0630-1 |
|
Ö 7 |
|
|
Antrag der CDU/FDP Gruppe im Rat der Stadt Sehnde vom 04.05.2020
hier: Verbot der Nutzung von Einwegplastik bei städtischen Veranstaltungen, Veranstaltungen in städtischen Einrichtungen, Straßenfesten und öffentlichen Märkten |
|
2020/0740-1 |
|
Ö 8 |
|
|
Mitteilungen der Verwaltung |
|
|
|
Ö 9 |
|
|
Anfragen an die Verwaltung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|