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Tagesordnung - Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
Datum: Di, 01.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Gutshof Rethmar
Ort: Gutsstr. 15, 31319 Sehnde-Rethmar
Zusatz: Bei der Veranstaltung auf dem Gutshof in Rethmar besteht Maskenpflicht. Daher werden Sie gebeten bei der Veranstaltung eine FFP2- oder OP-Maske zu tragen.

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 13.04.2021
SI/2021/525  
Ö 3  
Bebauungsplan Nr. 355 "Gewerbegebiet Sehnde-Ost", im Ortsteil Sehnde, Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Äußerungen - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
2021/0915  
Ö 3.1  
Bebauungsplan Nr. 355 "Gewerbegebiet Sehnde-Ost", im Ortsteil Sehnde, Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Äußerungen - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
2021/0915-1  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:      

 

1.   Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB

Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915, sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) und nach § 3 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB (1. und 2. erneute Beteiligung), wie in Anlage 4 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915 sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und nach § 4 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB (1. und 2. erneute Beteiligung), wie in der Anlage 5 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2, 4 und 5 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915 werden beschlossen. Die Anlagen 2, 4 und 5 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

2. Beschluss zur Eingabe des NABU vom 05.04.2021

Den Abwägungsvorschlägen (Antworten und Erläuterungen) der Stadtverwaltung zur Eingabe des NABU vom 05.04.2021, wie in der Anlage 1 zum Nachtrag 1 zur Beschlussvorlage 2021/0915 aufgeführt, wird zugestimmt und werden beschlossen. Die Anlage 1 zur Beschlussvorlage 2021/0915-1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3. Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde-Ost” als Satzung und die geänderte Begründung mit dem Umweltbericht dazu. Durch die Änderung der Begründung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

 

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt    DATUM: Di, 01.06.2021    TOP: Ö 3.1
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: abgelehnt   
   

Beschluss:
Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

1.   Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB

Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915, sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) und nach § 3 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB (1. und 2. erneute Beteiligung), wie in Anlage 4 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915 sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und nach § 4 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB (1. und 2. erneute Beteiligung), wie in der Anlage 5 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2, 4 und 5 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915 werden beschlossen. Die Anlagen 2, 4 und 5 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

4

Ja-Stimme/n

5

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

2. Beschluss zur Eingabe des NABU vom 05.04.2021

Den Abwägungsvorschlägen (Antworten und Erläuterungen) der Stadtverwaltung zur Eingabe des NABU vom 05.04.2021, wie in der Anlage 1 zum Nachtrag 1 zur Beschlussvorlage 2021/0915 aufgeführt, wird zugestimmt und werden beschlossen. Die Anlage 1 zur Beschlussvorlage 2021/0915-1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

4

Ja-Stimme/n

5

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

3. Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde-Ost” als Satzung und die geänderte Begründung mit dem Umweltbericht dazu. Durch die Änderung der Begründung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

Abstimmungsergebnis:

4

Ja-Stimme/n

5

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Damit wird der Beschlussvorschlag abgelehnt.

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 24.06.2021    TOP: Ö 6.1
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschlüsse:
 

1.   Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB

Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915, sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) und nach § 3 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB (1. und 2. erneute Beteiligung), wie in Anlage 4 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915 sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und nach § 4 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB (1. und 2. erneute Beteiligung), wie in der Anlage 5 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2, 4 und 5 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915 werden beschlossen. Die Anlagen 2, 4 und 5 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

23

Ja-Stimme/n

7

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

2. Beschluss zur Eingabe des NABU vom 05.04.2021

Den Abwägungsvorschlägen (Antworten und Erläuterungen) der Stadtverwaltung zur Eingabe des NABU vom 05.04.2021, wie in der Anlage 1 zum Nachtrag 1 zur Beschlussvorlage 2021/0915 aufgeführt, wird zugestimmt und werden beschlossen. Die Anlage 1 zur Beschlussvorlage 2021/0915-1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

23

Ja-Stimme/n

7

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

3. Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde-Ost” als Satzung und die geänderte Begründung mit dem Umweltbericht dazu. Durch die Änderung der Begründung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

23

Ja-Stimme/n

7

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 4  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 5  
Anfragen an die Verwaltung