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Tagesordnung - Konstituierende Sitzung des Ortsrates Bilm  

 
 
Bezeichnung: Konstituierende Sitzung des Ortsrates Bilm
Gremium: Ortsrat Bilm
Datum: Di, 23.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:56 Anlass: Sitzung
Raum: Parkhotel Bilm
Ort:
Zusatz: Die Sitzung findet für Besucher*innen nach der 3G-Regel statt. Bitte bringen Sie als Zuhörer*in einen Nachweis mit, dass Sie vollständig geimpft oder genesen sind. Alternativ können Sie auch einen Antigen-Schnelltest (maximal 24- Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen.

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Beschlussfassung gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG über das Ausscheiden von Ortsratsmitglied Rainer Kostecki    
Ö 3  
Ehrungen    
Ö 4  
Verabschiedung der ausgeschiedenen Ortsratsmitglieder    
Ö 5  
Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG und Verpflichtung gemäß § 60 NKomVG der Ortsratsmitglieder    
Ö 6  
Wahl der Ortsbürgermeisterin oder des Ortsbürgermeisters    
Ö 7  
Wahl der stv. Ortsbürgermeisterin oder des stv. Ortsbürgermeisters    
Ö 8  
Beschlussfassung über die Repräsentation in der Ortschaft gemäß § 93 NKomVG    
Ö 9  
Feststellung der im Ortsrat vertretenen Fraktionen und Gruppen sowie ihrer Stärke    
Ö 10  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 10.05.2021
SI/2021/659  
Ö 10.1  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 23.10.2021
SI/2021/781  
Ö 11  
Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung    
Ö 12  
Ergänzung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungsverordnung hier: Beschluss der Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungsverordnung) Beratung desStraßenverzeichnisses
Enthält Anlagen
2021/1017  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Bilm empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse unter 1 und 5 zu fassen:

b) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse unter 2 und 5 zu fassen:

c) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse unter 3 und 5 zu fassen:

d) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse unter 4 und 5 zu fassen:

e) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse unter 4 und 5 zu fassen:

f) Der Rat fasst die folgenden Beschlüsse:

 

Beschlüsse:

1. Der Ortsrat Bilm empfiehlt die Aufnahme der Straße „Mühlengrund“ im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung.

2. Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt die Aufnahme der Straßen „Sankt-Florian-Weg“ und „Alte Gärtnerei“ im Baugebiet „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. Die Straßenreinigung wird bis zur Fertigstellung des Endausbaus der beiden Straßen ausgesetzt.

3. Der Ortsrat Sehnde empfiehlt die Aufnahme der Straßen „Kleines Öhr“ und „Vor der Ohe“ im Baugebiet „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung.

4. Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Aufnahme der Straße „Mühlengrund“ im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm, der Straßen „Kleines Öhr“ und „Vor der Ohe“ im Baugebiet „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde sowie der Straßen „Stankt-Florian-Weg Öhr“ und „Alte Gärtnerei“ im Baugebiet „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. Die Straßenreinigung wird bis zur Fertigstellung des Endausbaus für die Straßen „Sankt-Florian-Weg“ und „Alte Gärtnerei“ ausgesetzt.

5. Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die 3. Änderungsverordnung zur Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungsverordnung) in der vorgelegten Fassung.

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Sehnde    DATUM: Mi, 17.11.2021    TOP: Ö 11
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

c) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse unter 3 und 5 zu fassen:

f) Der Rat fasst die folgenden Beschlüsse:

 

Beschlüsse:

1. Der Ortsrat Bilm empfiehlt die Aufnahme der Straße „hlengrund“ im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung.

2. Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt die Aufnahme der Straßen „Sankt-Florian-Weg“ und „Alte Gärtnerei“ im Baugebiet „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. Die Straßenreinigung wird bis zur Fertigstellung des Endausbaus der beiden Straßen ausgesetzt.

3. Der Ortsrat Sehnde empfiehlt die Aufnahme der Straßen „Kleines Öhr“ und „Vor der Ohe“ im Baugebiet „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung.

4. Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Aufnahme der Straße „hlengrund“ im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm, der Straßen „Kleines Öhr“ und „Vor der Ohe“ im Baugebiet „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde sowie der Straßen „Stankt-Florian-Weg Öhr“ und „Alte Gärtnerei“ im Baugebiet „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. Die Straßenreinigung wird bis zur Fertigstellung des Endausbaus für die Straßen „Sankt-Florian-Weg“ und „Alte Gärtnerei“ ausgesetzt.

5. Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die 3. Änderungsverordnung zur Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungsverordnung) in der vorgelegten Fassung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

11

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Bilm    DATUM: Di, 23.11.2021    TOP: Ö 12
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

a) Der Ortsrat Bilm empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse unter 1 und 5 zu fassen:

f) Der Rat fasst die folgenden Beschlüsse:

 

Beschlüsse:

1. Der Ortsrat Bilm empfiehlt die Aufnahme der Straße „hlengrund“ im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung.

4. Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Aufnahme der Straße „hlengrund“ im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm, der Straßen „Kleines Öhr“ und „Vor der Ohe“ im Baugebiet „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde sowie der Straßen „Stankt-Florian-Weg Öhr“ und „Alte Gärtnerei“ im Baugebiet „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. Die Straßenreinigung wird bis zur Fertigstellung des Endausbaus für die Straßen „Sankt-Florian-Weg“ und „Alte Gärtnerei“ ausgesetzt.

5. Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die 3. Änderungsverordnung zur Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungsverordnung) in der vorgelegten Fassung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar    DATUM: Mo, 29.11.2021    TOP: Ö 12
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

b) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse unter 2 und 5 zu fassen:

f) Der Rat fasst die folgenden Beschlüsse:

 

Beschlüsse:

1. Der Ortsrat Bilm empfiehlt die Aufnahme der Straße „hlengrund“ im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung.

2. Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt die Aufnahme der Straßen „Sankt-Florian-Weg“ und „Alte Gärtnerei“ im Baugebiet „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. Die Straßenreinigung wird bis zur Fertigstellung des Endausbaus der beiden Straßen ausgesetzt.

3. Der Ortsrat Sehnde empfiehlt die Aufnahme der Straßen „Kleines Öhr“ und „Vor der Ohe“ im Baugebiet „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung.

4. Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Aufnahme der Straße „hlengrund“ im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm, der Straßen „Kleines Öhr“ und „Vor der Ohe“ im Baugebiet „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde sowie der Straßen „Stankt-Florian-Weg Öhr“ und „Alte Gärtnerei“ im Baugebiet „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. Die Straßenreinigung wird bis zur Fertigstellung des Endausbaus für die Straßen „Sankt-Florian-Weg“ und „Alte Gärtnerei“ ausgesetzt.

5. Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die 3. Änderungsverordnung zur Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungsverordnung) in der vorgelegten Fassung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt    DATUM: Di, 07.12.2021    TOP: Ö 10
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse unter 4 und 5 zu fassen:

 

Beschlüsse:

1. Der Ortsrat Bilm empfiehlt die Aufnahme der Straße „hlengrund“ im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung.

2. Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt die Aufnahme der Straßen „Sankt-Florian-Weg“ und „Alte Gärtnerei“ im Baugebiet „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. Die Straßenreinigung wird bis zur Fertigstellung des Endausbaus der beiden Straßen ausgesetzt.

3. Der Ortsrat Sehnde empfiehlt die Aufnahme der Straßen „Kleines Öhr“ und „Vor der Ohe“ im Baugebiet „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung.

4. Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Aufnahme der Straße „hlengrund“ im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm, der Straßen „Kleines Öhr“ und „Vor der Ohe“ im Baugebiet „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde sowie der Straßen „Stankt-Florian-Weg Öhr“ und „Alte Gärtnerei“ im Baugebiet „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. Die Straßenreinigung wird bis zur Fertigstellung des Endausbaus für die Straßen „Sankt-Florian-Weg“ und „Alte Gärtnerei“ ausgesetzt.

5. Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die 3. Änderungsverordnung zur Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungsverordnung) in der vorgelegten Fassung.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 16.12.2021    TOP: Ö 14
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

1. Der Ortsrat Bilm empfiehlt die Aufnahme der Straße „hlengrund“ im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung.

2. Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt die Aufnahme der Straßen „Sankt-Florian-Weg“ und „Alte Gärtnerei“ im Baugebiet „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. Die Straßenreinigung wird bis zur Fertigstellung des Endausbaus der beiden Straßen ausgesetzt.

3. Der Ortsrat Sehnde empfiehlt die Aufnahme der Straßen „Kleines Öhr“ und „Vor der Ohe“ im Baugebiet „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung.

4. Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Aufnahme der Straße „hlengrund“ im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm, der Straßen „Kleines Öhr“ und „Vor der Ohe“ im Baugebiet „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde sowie der Straßen „Stankt-Florian-Weg Öhr“ und „Alte Gärtnerei“ im Baugebiet „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. Die Straßenreinigung wird bis zur Fertigstellung des Endausbaus für die Straßen „Sankt-Florian-Weg“ und „Alte Gärtnerei“ ausgesetzt.

5. Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die 3. Änderungsverordnung zur Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungsverordnung) in der vorgelegten Fassung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

33

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 13  
Grünflächenkataster (GFK) Pflegeumfang    
Ö 14  
Vergabe von Ortsratsmitteln    
Ö 15  
Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG und Verpflichtung gemäß § 60 NKomVG von Ortsratsmitglied Frau Manuela Lach    
Ö 16  
Aufstellen Weihnachtsbaum vor der Kapelle in Bilm durch den Ortsrat    
Ö 17  
Überlegungen zur Seniorenweihnachtsfeier    
Ö 18  
Überlegungen zum Wintermarkt Bilm    
Ö 19  
Sonstiges    
Ö 20  
Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung    
N 21     (nichtöffentlich)