Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Es wird ohne Aussprache abgestimmt. Beschluss: Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit den §§ 10, 11 und 58 NKomVG beschließt der Rat der Stadt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 359 „Iltener Straße Südost“ im Ortsteil Sehnde eine Veränderungssperre in der vorgelegten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
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