ALLRIS®net
Sitzungsdienst
Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Es wird ohne Aussprache abgestimmt.
Dem Betroffenen ist gem. § 52 Abs. 2 NKomVG Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Herr Gutzeit ist nicht anwesend.
Beschluss:Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG wird festgestellt, dass Herr Holger Gutzeit aus dem Rat der Stadt Sehnde ausgeschieden ist.
Abstimmungsergebnis:
31
Ja-Stimme/n
0
Nein-Stimme/n
Enthaltung/en
CC e-gov GmbH