Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
a) Ortsbürgermeisterin Neuse teilt mit, dass sie an folgenden Veranstaltungen teilgenommen hat:
-10 Jahres-Feier Krippe am Pfarrgarten -Elternbeiratssitzung der Kindertagesstätte Berliner Straße
Außerdem teilt Ortsbürgermeisterin Neuse mit, dass
-laut Mitteilung von Frau Gambig in der Jugendhütte sehr viel Unrat gelegen hat und nun durch den Baubetriebshof dort eine große Mülltonne aufgestellt wurde. -Vorschläge für die Aufwertung der Skaterbahn von Frau Gambig erfolgt sind. -die Anwohner der Straße Am Nordende von der Stadt Sehnde zum Infoabend am 22.10.2018 eingeladen worden sind. - den Anwohnern Am Kälberanger der Termin zum nächsten runden Tisch von der Verwaltung schriftlich mitgeteilt wurde. -sie ein Bürger telefonisch um einen Ortstermin an der Straße Sülterkamp gebeten hat. Es soll vor Ort über die Raserei in der vorgenannten Straße gesprochen werden. Frau Neuse wird mit ihren Vertretern Herrn Heinen und Herrn Wilke diesen Termin wahrnehmen.
b) Frau Beutelsbacher teilt Folgendes mit:
Mit der mobilen Geschwindigkeitsmessanlage in der Zeit vom 14.05.2018 bis 28.05.2018 im Bereich Tannenweg, Höhe HNr. 3 Fahrtrichtung Neuer Garten wurden 9668 Fahrzeuge gezählt. Die ermittelte Durchschnittsgeschwindigkeit lag bei 22,6 km/h. 85 % der Fahrzeuge sind langsamer als 30 km/h gefahren. Die maximale Geschwindigkeit wurde mit 57 km/h ermittelt.
Im Bereich Im Steinkamp, Höhe Hausnummer 24/26 wurden in der Zeit vom 18.06.2018 bis 22.06.2018 mit der mobilen Geschwindigkeitsmessanlage 9.843 Fahrzeuge gezählt. Hier lag die ermittelte Durchschnittsgeschwindigkeit bei 29,34 km/h. Die Maximalgeschwindigkeit wurde mit 70 km/h ermittelt.
Für die Lichtsignalanlage Ilten (B65/Am Park) wird in nächster Zeit ein Hilfssignalgeber mit Sinnbild “Fußgänger“ installiert.
Für die Befestigung der losen Steine im Finkenschlag hat der Baubetriebshof bereits einen Auftrag erhalten. Wann die Erledigung erfolgt, kann zurzeit nicht bestimmt werden.
Das Hinweisschild Richtung Bilm an der B65 am Friedhof wurde in Absprache mit der Polizei vor dem Baum und vor der Bushaltestelle installiert. Der abgesenkte Bordstein an der Straße bedeutet, dass die Straße am Friedhof eine nachrangige Straße ist. Ein rechteckiger Pfeil hat einen vorwegweisenden Charakter. Für Tabellenwegweiser ohne Funktion eines Vorwegweisers dürfen nur senkrechte und waagerechte Pfeilsymbole verwendet werden.
Zur Anfrage, ob zum Schutz der Radfahrer an der B65/Kirchstraße zum Abbiegen eine durchgezogene Linie angeordnet werden kann, habe ich folgende Mitteilung erhalten: Die Verkehrsbehörde prüft vor Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung die Gefahrenlage und das Unfallgeschehen. Es darf verkehrsrechtlich nicht eingegriffen werden, wenn keine Gefahr da ist. Bisher weist diese Strecke keine Unfallauffälligkeiten auf. Daher gibt es hier keine Begründung von der B65 zur Kirchstraße eine durchgezogene Linie anzuordnen. Des Weiteren würden mit dieser Forderung andere Straßen belastet werden.
Zur Verwendung der Ortsratsmittel möchte ich aus gegebenem Anlass Folgendes mitteilen: Zunächst, die Ortsratsmittel sind zweckgebunden. Nach dem Vergaberecht ist zu beachten, dass bei einer Ausgabe über 500,00 € Netto 3 Angebote anzufordern sind, wobei 1 Angebot außerhalb des Ortes eingeholt werden muss.
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