Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Herr Kraft erläutert die Beschlussvorlage Nr. 2018/0425 zum Bebauungsplan Nr. 355. „Gewerbegebiet Sehnde - Ost“.
Nach Beratung fasst der Fachausschuss „Stadtentwicklung und Umwelt“ folgenden Beschluss:
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde – Ost“ mit neuem erweiterten Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen und Nordwesten durch die Bebauung des Gewerbegebiets „Borsigring“ im Süden durch die Peiner Straße (B65), im Osten und Nordosten durch die Kommunale Entlastungsstraße begrenzt. Die östlichste Fläche des ehemalige HASTRA-Geländes an der B65 ist in den Geltungsbereich einbezogen worden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde – Ost“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
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