Beschluss:
Der Zuschuss an die Flüchtlingshilfe Sehnde e.V. wird auf 70.000 € erhöht. Der Betrag der 50.000 € übersteigt, wird mit einem Sperrvermerk versehen und erst nach Zustimmung zu einem Betreuungs- und Integrationskonzept freigegeben, wenn dieses die Notwendigkeit einer für Sozialarbeit qualifizierten hauptamtlichen Kraft (z.B. Diplom-Sozialarb./-päd.) in Vollzeit beim Flüchtlingshilfeverein erforderlich macht.