Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Ortsbürgermeister Haarstrich trägt den Antrag von Frau Bennwig vor.
Frau Beutelsbacher teilt dazu mit, dass gemäß der Hauptsatzung der Stadt Sehnde die Ortsbürgermeisterin bzw. der Ortsbürgermeister oder deren Vertreter der Ortschaft die Vertretung der Stadtverwaltung ist. Aus Sicht der Verwaltung sind Ansprechpartner oder Beauftragte für die Friedhöfe der Stadt Sehnde nicht erforderlich.
Nach kurzer Beratung stimmt der Ortsrat über den Antrag von Frau Bennwig ab, sie als Beauftragte für die Friedhöfe in Dolgen, Evern und Haimar vom Ortsrat zu benennen.
Abstimmungsergebnis:
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