Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Die FA Vorsitzende Frau Gaedecke weist Frau Rahlves als zugewähltes Mitglied gemäß §43 NKomVG auf die Ihr nach §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie per Handschlag, Ihre Aufgaben nach besten Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Die Pflichtbelehrung bestätigt Frau Rahlves durch Ihre Unterschrift.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||