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Herr Kraft erläutert die Beschlussvorlage 2019/0620 zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ mit Örtlichen Bauvorschriften. Nach Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:
Beschluss:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB, wie in der Anlage 1, sowie der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB, wie in der Anlage 3, und der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB, wie in der Anlage 5, zur Beschlussvorlage 2019/0620 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 1, 3 und 5 werden beschlossen. Die Anlagen 1, 3 und 5 zur Beschlussvorlage 2019/0620 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ mit Örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung dazu sowie die 23. Berichtigung des Flächennutzungsplanes in der Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans.
Abstimmungsergebnis:
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