Beschluss:
Die Teilfläche des Flurstückes 250/3 der Flur 3, Gemarkung Wirringen –Vogtei-Ruthe-Straße- zur Größe von insgesamt ca. 47 m², derzeitig Verkehrsfläche der Straße, wird gemäß § 8 NStrG eingezogen.
Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.