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Beschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt: - Die Stadt Sehnde erstattet für die Monat April und Mai 2020 auf Antrag den Trägern von Betriebskindertagesstätten und anderen Kindertagesstätten außerhalb der Stadt Sehnde, die Gebühren gem. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde für die Kinder, die ihren Erstwohnsitz in der Stadt Sehnde haben, vorausgesetzt den betroffenen Eltern wurden diese erlassen.
- Sollte das infektionsschutzrechtliche Verbot des Betriebs von Kindertagesstätten weiter andauern, wird die Verwaltung beauftragt die Abwicklung der weiteren Gebührenerstattungen über den Monat Mai hinaus an Träger von Betriebskitas und Kindertagesstätten außerhalb der Stadt Sehnde als laufendes Geschäft der Verwaltung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 34 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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