Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Herr Wissmann führt in den Sachverhalt ein. Ergänzend weist er darauf hin, dass die Stadt Sehnde die Einführung des neuen § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) nicht schon wie bereits geplant und eingeleitet zum 01.01.2021 vornehmen wird.
Durch die Verabschiedung neuer Coronagesetze im Mai wurden durch den Bund neue Rahmenbedingungen zur Ziehung einer weiteren Option zur Verlängerung der Einführungsfrist des § 2b UStG bis zum 31.12.2022 geschaffen. Hierzu wird es im nächsten Ausschuss eine erklärende Vorlage geben.
Nach diesen Erläuterungen übergibt Herr Wissmann an Herrn Prof. Dr. Schubert von der Fa. Optiso welcher die der Informationsvorlage beigefügte Präsentation vorträgt und erläutert. Danach beantwortet Herr Prof. Dr. Schubert die Fragen aus dem Gremium. |
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