Auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden besteht beim Bewegen Maskenpflicht. Deshalb werden Sie gebeten, bis zum Erreichen Ihres Sitzplatzes einen Mund-/Nasenschutz zu tragen.
Herr Kruse trägt vor, dass der Verwaltungsausschuss in Ziffer 3 der Richtlinie das
Wort „nachzuweisen“ durch „glaubhaft zu machen“ ersetzt hat.
Beschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die beigefügte Richtlinie zur einmaligen Förderung gemeinnütziger Vereine und Verbände aus dem Stadtgebiet Sehnde aufgrund erlittener Einnahmeausfälle durch die Corona-Pandemie. Einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 30.000 € beim Produkt 281000 wird zugestimmt. Deckungsmittel stehen beim Produkt 23012 – Gastschulbeiträge zur Verfügung.