Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Herr Digwa ist zu diesem Punkt nicht anwesend. Beschluss: Die Aufstellung der 31. Änderung des Flächennutzungsplans wird auf Grundlage des § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Bebauung der Ortslage Rethmar, im Süden und Osten durch landwirtschaftliche Flächen und im Norden durch die B65 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich der 31. Änderung des Flächennutzungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
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