Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Herr Kraft erläutert ausführlich den Sachverhalt anhand der vorliegenden Beschlussvorlage.
Er weist darauf hin, dass Seite 4 der Vorlage am Ende des ersten Absatzes der Ziffer 2 der textlichen Festsetzungen um folgenden Satz zu ergänzen ist:
“Diese Einschränkung gilt nicht für Einfriedungen und Müllboxen“.
Frau Rost verteilt eine Kopie der geänderten Seite 4 an die Ortsratsmitglieder.
Es findet eine Diskussion statt. Fragen der Ortsratsmitglieder werden von Herrn Kraft beantwortet.
Herr Heinen stellt folgenden Antrag:
Die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,3 wird auf 0,35 erhöht unter der Voraussetzung, dass dies innerhalb der überbaubaren Fläche möglich ist.
Abstimmungsergebnis:
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderung der Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,35 und der Ergänzung auf Seite 4 der Vorlage empfiehlt der Ortsrat Ilten folgenden Beschluss.
Beschluss: a) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss.
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 706 „Kleewiese“ im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde und der Begründung dazu sowie der 18. Berichtigung des Flächennutzungsplans dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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