Auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden besteht Maskenpflicht. Deshalb werden Sie gebeten auf dem Schulgelände und in der Mensa einen Mund-/Nasenschutz (FFP2- oder OP-Masken) zu tragen.
Beschluss: Der Rat beschließt die Entlassung von Herrn Carsten Böttger aus dem Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter als stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Evern