Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Bürgermeister Kruse weist die Ortsratsmitglieder Bettels, Buchwald, Bunge, Heineke, Honé, Jacob und Vorholt gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Die Pflichtenbelehrung bestätigen die Ortsratsmitglieder durch ihre Unterschrift.
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