Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Auszug - Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung  

 
 
Konstituierende Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar
TOP: Ö 11
Gremium: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 29.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus "Nawo"
Ort: Ost-West-Str. 3, 31319 Sehnde-Dolgen
Zusatz: Die Sitzung findet für Besucher*innen nach der 2G-Regel statt. Bitte bringen Sie als Zuhörer*in einen Nachweis mit, dass Sie vollständig geimpft oder genesen sind.
 
Wortprotokoll

a)      Ortsbürgermeister Konrad Haarstrich teilt mit, dass er seit der letzten Ortsratssitzung am 18.05.2021 nach den Corona Hygienevorschriften 21 Senior*innen zum besonderen Geburtstag die Glückwünsche des Rates, der Verwaltung und des Ortsrates überbracht hat und zu einer Goldenen Hochzeit und einer Diamantenen Hochzeit gratuliert hat.

 

Außerdem hat Ortsbürgermeister Haarstrich an folgenden Veranstaltungen teilgenommen:

 

25.06.2021 Jubiläum Regionalmuseum Rethmar

14.07.2021 Jahreshauptversammlung Realverband Haimar

28.08.2021 Übergabe Feuerwehrfahrzeug Freiwillige Feuerwehr Evern

03.09.2021 Fahnenweihe Schützenverein Evern

04.09. und

05.09.2021 Schützenfest Evern

16.11.2021 Kranzniederlegungen an den Ehrenmalen in Dolgen, Evern und Haimar.

 

 

b)      Mitteilungen der Verwaltung:

 

Frau Zilkenath hat Pläne für Blumenzwiebelflächen der Ortsteile Dolgen, Evern und Haimar erstellt, in denen die Standorte der in 2021 gepflanzten Blumenzwiebeln eingezeichnet werden sollen und diese möglichst spätestens bis Mitte Januar 2022 an Frau Zilkenath zurückzugeben sind. Die vorgenannten Pläne werden an den Ortsbürgermeister verteilt.

 

rgermeister Kruse teilt mit, dass die Verwaltung zuglichen nicht eingehaltenen Bauhöhen der Einfriedungen im Baugebiet Mühlenwinkel einen anonymen Hinweis erhalten hat. Die Stadt Sehnde führt in diesen Fällen auf anonyme Hinweise keine Aktivitäten durch. Einer Überprüfung und Protokollierung im Rahmen der Ortsbegehung des Ortsrates steht dem nicht entgegen.