Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Ortsbürgermeister Bernd Ostermeyer trägt den Sachverhalt vor.
Herr Kostecki hat mit Schreiben vom 22.11.2021 mitgeteilt, dass er sein Mandat im Ortsrat Bilm niedergelegt hat.
Nach § 52 Abs. 1 NKomVG endet die Mitgliedschaft im Ortsrat durch Verzicht auf das Mandat. Dieser ist gegenüber dem Bürgermeister schriftlich zu erklären und kann nicht widerrufen werden. Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Beschluss: Der Ortsrat Bilm stellt gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG fest, dass Herr Kostecki aufgrund seiner Verzichtserklärung vom 22.11.2021, aus dem Ortsrat Bilm ausgeschieden ist.
Abstimmungsergebnis:
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