Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Ortsbürgermeister Karl-Heinz Grun trägt den Sachverhalt vor.
Herr Fedders hat mit Schreiben vom 21.04.2022 mitgeteilt, dass er sein Mandat im Ortsrat Müllingen-Wirringen niederlegt.
Nach § 52 Abs. 1 NKomVG endet die Mitgliedschaft im Ortsrat durch Verzicht auf das Mandat. Dieser ist gegenüber dem Bürgermeister schriftlich zu erklären und kann nicht widerrufen werden. Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG ist den Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Beschluss: Der Ortsrat Müllingen-Wirringen stellt gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG fest, dass Herr Fedders aufgrund seiner Verzichtserklärung vom 21.04.2022 aus dem Ortsrat Müllingen-Wirringen ausgeschieden ist.
Abstimmungsergebnis:
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