Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
G. Kraft erläutert den Sachverhalt zur Beschlussvorlage Nr. 2022/0193 zum Bebauungsplan Nr. 734 „Grundschule Ilten“. Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.734 „Grundschule Ilten“ kann sich der Geltungsbereich ändern. Nach Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 734 „Grundschule Ilten“ wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Für das Gebiet zwischen der Tennisanlage im Nordwesten, landwirtschaftlicher Flächen im Nordosten, Osten (bis zum Knickgraben) und Süden (bis zum Bärenkampsgraben) und der Wohnbebauung „Neuer Garten“ im Südwesten sowie Grünflächen im Nordwesten ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 734 „Grundschule Ilten“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.
Abstimmungsergebnis:
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