Auszug - Pflichtenbelehrung und Verpflichtung eines zugewählten Mitglieds gemäß § 43 in Verbindung mit § 60 des Niedersächsichen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)
Für die Teilnehmenden an Sitzungen in städtischen Liegenschaften besteht Maskenpflicht. Bis zur Erreichung des Sitzplatzes ist eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen.
Max Digwa weist Tom Ohnesorge auf die Rechte und Pflichten als Mitglied des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt hin. Tom Ohnesorge wird perHand von Max Digwa nach § 60 NKomVg verpflichtet.