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Auszug - Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung  

 
 
Sitzung des Ortsrates Bilm
TOP: Ö 10
Gremium: Ortsrat Bilm Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 01.04.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:08 - 19:29 Anlass: Sitzung
Raum: Restaurant "Bei Baki"
Ort: Freienstr. 8, 31319 Sehnde-Bilm
 
Wortprotokoll

  • Wie ist der aktuelle Sachstand zur Umsetzung der Errichtung eines Multifunktionshauses in Bilm?

Antwort: Die finanzielle Situation gibt dies im Moment nicht her.

Daraufhin fasst der Ortsrat folgenden

Beschluss: Der Ortsrat bittet die Verwaltung um Prüfung, ob 60.000 €r die Planung zur Herrichtung eines Multifunktionshauses bereits in den Entwurf des Haushaltsplans 2026/2027 übernommen werden können.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

0 Enthaltungen

0 Nein-Stimmen

  • Ist die zeitnahe Entwicklung einer Baufläche in Bilm realistisch?

Antwort: Die Nachverdichtung innerhalb der Ortslage gelingt in Bilm sehr gut. Die Ausweitung in die freie Natur hingegen, ist im Hinblick auf Klimaproblematik und Vernichtung landwirtschaftlicher Nutzfläche problematischer. Zusätzlich erschwert wird die Erschließung einer potentiellen Baufläche durch die Nähe des angrenzenden Abbaugebiets mit einer dazugehörigen Sprenggenehmigung, wodurch dies aktuell nicht realisierbar ist.

  • Der Ortsrat bittet die Verwaltung um Prüfung, inwieweit die Gehwege am Kreuzungsbereich Reuteranger/Laheweg und im Bereich der Freienstraße/Wischhof beidseitig abgesenkt werdennnen.

Antwort: Die Verwaltung prüft, inwieweit diese Maßnahmen im Vorfeld bereits im Zuge der Straßenerhaltungskapazitäten durch die Stadtwerke umgesetzt werden können. Andernfalls werden die Standorte im Rahmen in der Ortsbegehung festgehalten, um alle erforderlichen Punkte gleichzeitig abarbeiten zu können.

  • Ist das Aufstellen öffentlicher Müllbehälter an den Ortseingängen möglich?

Antwort: An den Ein- und Ausfallstraßen ist dies immer problematisch, da die Ablagerung von Hausmüll der Durchfahrenden die Müllbelastung eher verschlimmert. Innerhalb der Ortsbegehung kann vor diesem Hintergrund geprüft werden, ob es einen anderen sinnvollen Standort gibt.

  • Am Wischhof in Höhe der Wiesen Lonea wird durch Leitpfosten in den Straßenverkehr eingegriffen. Ist es zulässig, dass Privatpersonen Eingriff in den Straßenverkehr vornehmen?

Antwort: Nein, das ist nicht zulässig. Die Verwaltung wird es zur Prüfung aufnehmen.

  • Wie ist der aktuelle Stand der Zuständigkeiten der Gräben im Stadtgebiet? Die Grabenparzelle im Kreuzungsbereich Hohe Feldstraße/Laheweg ist zugewachsen.

Antwort: Die Trennung der Zuständigkeit zwischen Stadtwerken und Stadt wird aufgehoben und zukünftig wird die Grabenräumung in der Hand der Stadtwerke liegen. Diese werden sich demnach darum kümmern.

  • Ist die Herrichtung der Mühlenstraße vor dem Hintergrund des Denkmalschutzes möglich?

Antwort: Solange sie nicht verkehrssicherheitsgefährdend ist, ist es in Anbetracht der enormen Kosten unrealistisch, dass diese Straße grundsaniert wird.